Das neue Gemeindegesetz verpflichtet die Gemeinden, einen Finanz- und Aufgabenplan zu erstellen. Zum einen konnte die bestehende Investitionsplanung marginal erweitert werden. Zum andern wurde aufgrund des neuen Rechnungslegungsmodells HRM2 eine neue, detaillierte Finanzplanung erstellt. Diese beiden Teile bilden zusammen den verlangten Finanz- und Aufgabenplan.
Zugehöriges
- Veranstaltung zum Thema
- Gemeindeversammlung
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Investitionsplanung 2019-2022 Gemeinde Thalwil | Download | 0 | Investitionsplanung 2019-2022 Gemeinde Thalwil |
Finanzplanung 2019-2022 Gemeinde Thalwil | Download | 1 | Finanzplanung 2019-2022 Gemeinde Thalwil |