Um den freien Sitz für den Rest der Legislatur zu besetzen, leitet der Gemeinderat nun das Verfahren für die Ersatzwahl ein. Die Durchführung der Wahl erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und der Gemeindeordnung Thalwil (GO).
Am Dienstag, 16. Februar 2021, erfolgt die amtliche Publikation, mit der die 40-tägigie Frist zum Einreichen von Wahlvorschlägen zu laufen beginnt. Wahlvorschläge sind dann bis am 27. März 2021 an den Gemeinderat einzureichen. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Thalwil hat. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Thalwil eigenhändig unterzeichnet sein.
Nach Ablauf der Frist werden die provisorischen Wahlvorschläge veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Geht innerhalb dieser Fristen nur ein Wahlvorschlag ein, erklärt der Gemeinderat die vorgeschlagene Person als gewählt (stille Wahl). Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 13. Juni 2021 eine Urnenwahl durchgeführt.
Formulare für die Wahlvorschläge stehen ab 16. Februar 2021 unter thalwil.ch/amtlichepublikationen zum Download bereit und sind bei der Gemeinderatskanzlei, Alte Landstrasse 112, 8800 Thalwil, erhältlich.
Gemeinderat