Ort
GemeindehaussaalAlte Landstrasse 112
8800 Thalwil
Informationen
- Beschreibung
- Stimmbeteiligung: 68
Geschäfte der politischen Gemeinde
1 Patenschaft mit Val Müstair GR
- Übernahme Patenschaft
- jährlich wiederkehrender Kredit 70'000 Franken
Ergebnis
Der Gemeindepräsident von Val Müstair, Arno Lamprecht, stellte seine Gemeinde in einem digitalen Spaziergang vor. In der Diskussion erkundigte sich René Tschudi (SVP), ob die ausgewählte Patengemeinde – im Vergleich mit den bisherigen, kleineren Gemeinden – die richtige sei. Heidi Hart beantragte angesichts der Teuerung während der letzten Jahre eine Erhöhung des Unterstützungsbeitrages von Fr. 70'000 auf Fr. 90'000. Dieser Antrag wurde deutlich abgelehnt. In der Schlussabstimmung wurde dem gemeinderätlichen Antrag, die bündnerische Gemeinde Val Müstair während der nächsten Jahre mit jährlich Fr. 70'000 zu unterstützen, ohne Gegenstimme zugestimmt.
2 Behördenentschädigungs-Verordnung
- Teilrevision
- Friedensrichteramt, Festlegung Entlöhnung
Ergebnis
Diskussionslos und einstimmig wurde der Änderung der Behördentschädigungs-Verordnung in Artikel 1 Ziff. 4 zugestimmt, welche die Jahresentschädigung für das Friedensrichteramt auf Fr. 65'000 (Basis 100 Fälle pro Jahr) festsetzte. Der Gemeinderat wird ermächtigt, diese Entschädigung je nach Entwicklung der Fallzahl anzupassen. Diese Änderung wird rückwirkend auf 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt.
Nach diesen beiden Geschäften wurde eine Anfrage gemäss § 51 Gemeindegesetz von Elsbeth Kuster (EVP) betreffend Alkoholabgabeverbot beantwortet. - Voraussetzungen
- Zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung werden die Stimmberechtigten der Gemeinde Thalwil eingeladen durch Publikation im „Thalwiler Anzeiger“ sowie durch die Zustellung des Weisungsheftes, das bei der Gemeindeverwaltung im Abonnement bestellt werden kann (Telefon 044 723 22 11).
Download
Dokumente
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Val_Muestair_GV_03_2011.pdf | Download | 0 | Val_Muestair_GV_03_2011.pdf |
Behoerdenentschaedigungs_Verordnung_GV_03_2011.pdf | Download | 1 | Behoerdenentschaedigungs_Verordnung_GV_03_2011.pdf |
Zugehörige Objekte
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