Steueramt
Adresse: | Mühlebachstrasse 51 a , Postfach, 8800 Thalwil |
Telefon: | 044 723 22 58 |
Telefax: | 044 723 23 60 |
E-Mail: | steueramt@thalwil.ch |
Öffnungszeiten: | Montag 8.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 8.00 bis 11.30 und 14.00 bis 16.30 Uhr
Freitag 8.00 bis 15.00 Uhr
Wir bitten Sie aufgrund der Situation mit dem Coronavirus nur in dringenden Fällen persönlich an die Schalter zu kommen. Erkundigen Sie sich telefonisch oder per Mail, ob persönliches Erscheinen am Schalter notwendig ist. Vielen Dank.
Viele Dienstleistungen stehen im Online-Schalter zur Verfügung und können digital abgewickelt werden.
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Verwaltungsliegenschaft Jenny-Schloss
Eine Abteilung des Dienstleistungszentrums Finanzen
Die wichtigsten Aufgaben des Gemeindesteueramtes sind gemäss Steuergesetz:
- Registrierung der Steuerpflichtigen (Steuerregister)
- Durchführung des Steuererklärungsverfahrens für natürliche Personen
- Vornahme von Steuereinschätzungen
- Durchführung des Steuerbezugs
- Vorbereitung der Einschätzungen für die Grundstückgewinnsteuern.
Die Gemeinde Thalwil umfasst rund 10‘800 steuerpflichtige natürliche Personen. Davon sind rund 650 Personen ausserhalb des Kantons wohnhafte Steuerpflichtige, die in Thalwil Grundeigentum oder einen Geschäftsbetrieb besitzen. Im Register der juristischen Personen sind rund 800 Personen eingetragen. Dazu kommen rund 1‘600 Quellensteuerpflichtige natürliche Personen, bei welchen die Steuern direkt vom Lohn abgezogen werden.
Aktuelles:
- E-Mail-Verkehr über IncaMail: Die Gemeinde Thalwil hat sich entschlossen künftig E-Mails mit sensiblen Personendaten und allgemein vertraulichen Informationen verschlüsselt via IncaMail zu versenden. Mit einem gewöhnlichen E-Mail ist die Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Das Steueramt versendet deshalb alle E-Mails verschlüsselt über die Zustellplattform der Post (www.incamail.ch), es sei denn, die Kundin / der Kunde entbindet das Steueramt ausdrücklich von der Pflicht zur Wahrung des Steuergeheimnisses und wünscht Zustellung mit gewöhnlichem E-Mail.
- Die Schweizer Steuerverwaltungen haben ein neues Instrument geschaffen, um Jugendlichen den Beginn und die Erfüllung der Steuerpflicht zu vereinfachen: Zu diesem Zweck steht ab sofort die Website Steuern.easy bereit.
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Heirat / eingetragene Partnerschaft – gemeinsame Steuerpflicht ab Beginn der Steuerperiode
Am 1. Januar 2014 ist das Bundesgesetz vom 22. März 2013 über die formelle Bereinigung der zeitlichen Bemessung der direkten Steuern bei den natürlichen Personen in Kraft getreten. Somit werden Ehegatten und eingetragene Partnerinnen oder Partner für die ganze Steuerperiode, in der sie geheiratet haben bzw. eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, gemeinsam veranlagt. Merkblatt
- Private Tax: Das Steuererklärungsprogramm Private Tax kann jeweils ab Januar auf der Website des Kantonalen Steueramtes Zürich kostenlos heruntergeladen werden (Software - Private Tax). Ebenfalls sind Versionen von älteren Steuerperioden verfügbar. Eine CD-ROM wird ab Steuerperiode 2019 nicht mehr angeboten.
- Die aktuellen Kurslisten finden Sie bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
- Lageklassenplan 2009
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