Friedensrichteramt
Aufgabe der Friedensrichterin ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart.
Formulare für Parteieingaben können hier heruntergeladen werden.
Auskünfte, Beratungen: Das Friedensrichteramt erteilt Auskunft über Fragen, die das Vorgehen bei Klagen betreffen und ist Ansprechperson für allgemeine Beratungen. Telefonische Kontaktaufnahme empfohlen. Für Rechtsauskünfte wenden Sie sich bitte an die unentgeltliche Rechtsauskunft in Horgen oder an eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt. Für den Inhalt dieser Webseite und die Links wird keine Haftung übernommen.
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