Zivilstandsamt Thalwil-Rüschlikon-Kilchberg
Adresse: | Alte Landstrasse 112 , Postfach, 8800 Thalwil |
Telefon: | 044 723 22 28 |
Telefax: | 044 723 24 15 |
E-Mail: | zivilstandsamt@thalwil.ch |
Öffnungszeiten: | Montag 8.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 8.00 bis 11.30 und 14.00 bis 16.30 Uhr
Freitag 8.00 bis 15.00 Uhr
Wir bitten Sie aufgrund der Situation mit dem Coronavirus nur in dringenden Fällen persönlich an die Schalter zu kommen. Erkundigen Sie sich telefonisch oder per Mail, ob persönliches Erscheinen am Schalter notwendig ist. Vielen Dank.
Viele Dienstleistungen stehen im Online-Schalter zur Verfügung und können digital abgewickelt werden.
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- beurkundet Anerkennungen, Geburten, Eheschliessungen und Todesfälle, die sich auf dem Gebiet der Gemeinden Thalwil, Rüschlikon und Kilchberg ereignen und stellt die entsprechenden Urkunden aus
- führt das informatisierte Standesregister (früher Familienregister) aller Bürgerinnen und Bürger mit den Heimatorten Thalwil, Rüschlikon und Kilchberg und erstellt für bezugsberechtigte Personen Auszüge
- führt Vorbereitungen zur Eheschliessung und zur Eintragung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft durch
- führt Trauungen und Registrierungen durch
- nimmt Namenserklärungen entgegen
Wichtiger Link Personen |
Leitung | Funktion | Telefon |
Frei, Marcel | Leiter Zivilstandsamt | 044 723 22 26 |
Name | Funktion | Telefon |
Dorn, Sandro | Zivilstandsbeamter und Bestattungsberater | 044 723 23 58 |
Kehrli, Patricia | Zivilstandsbeamtin und Bestattungsberaterin | 044 723 22 28 |
Willen, Edith | Zivilstandsbeamtin und Bestattungsberaterin / Leiterin-Stv. | 044 723 22 27 |
Online-Dienste
Mit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen.
Nutzungsbedingungen (pdf, 159.3 kB).
Publikationen
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
03 Welche formalen Vorbereitungen sind vor der Geburt zu treffen?
Legen Sie das Familienbüchlein und den Schriftenempfangsschein bereit. Die Spitalverwaltung benötigt diese Dokumente für die
Anmeldung des Kindes beim Zivilstandsamt.
In den letzten Wochen vor der Geburt ist auch der späteste Zeitpunkt, um den Vornamen für Ihr Kind auszuwählen. Im Spital wird erwartet, dass Sie den Namen des Kindes bereits wissen.
Versichern Sie Ihr Baby bereits vor seiner Geburt bei der Krankenkasse. Dadurch müssen Sie keinen Gesundheitsfragebogen ausfüllen, und Ihr Kind kommt in den Genuss einer vorbehaltlosen Deckung.
Falls die Eltern nicht verheiratet sind, muss der Vater das Kind anerkennen. Das heisst, er muss sich beim Zivilstandsamt offiziell als Vater eintragen lassen. Unverheiratete Eltern werden nach der Geburt zudem von der Vormundschaftsbehörde kontaktiert. Diese stellt sicher, dass die Unterhaltszahlungen für das Kind geregelt sind.
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