Die Gebühren im Bauwesen werden neu festgesetzt. Sie treten auf den 1. Januar 2017 in Kraft.
Der entsprechende Gemeinderatsbeschluss sowie die Gebührenordnung können während der Rekursfrist bei der Gemeinde Thalwil, DLZ Planung, Bau und Vermessung, Dorfstrasse 10, während der Schalteröffnungszeiten, eingesehen werden.
Gegen die Gebührenordnung kann innert 30 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen Rekurs erhoben werden. Die im Doppel einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat Thalwil