Die vollständigen Beschlüsse sowie das Inventar können während der Rekursfrist beim DLZ Pla-nung, Bau und Vermessung, Dorfstrasse 10, 8800 Thalwil, während der ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Gegen die Beschlüsse kann innert 30 Tagen ab der öffentlichen Bekanntmachung, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be-zeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Gemeinderat Thalwil