Der Gemeinderat Thalwil hat am 11.04.2017 beschlossen:
Der verwaltungsrechtliche Vertrag zwischen der Grundeigentümerin und der Politischen Gemeinde Thalwil über die Unterschutzstellung der Liegenschaft Assek.-Nr. 322, Kat.-Nr. 5994 an der Alten Landstrasse 95 in 8800 Thalwil wird genehmigt.
Auf die definitive Unterschutzstellung des Nebengebäudes, Kat.-Nr. 5994 an der Alten Landstrasse 95a wird verzichtet.
Die Unterlagen liegen während der Rekursfrist im DLZ Planung, Bau und Vermessung, Dorfstrasse 10, Thalwil zu den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Gemeinderat Thalwil