Der Fristenlauf beginnt für die Grundeigentümer mit der Zustellung des Beschlusses, für Dritte mit dieser Publikation. Der Beschluss liegt während der Rekursfrist im DLZ Planung, Bau und Vermessung, Dorfstrasse 10, 8800 Thalwil, während den Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung (Grundeigentümer) bzw. der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Gemeinderat Thalwil