- im Thalwiler Anzeiger: 15. Juni 2017
- im Amtsblatt des Kantons Zürich: 16. Juni 2017
Auflagefrist vom 15. Juni 2017 bis am 6. Juli 2017
Planauflage: Die Pläne liegen beim DLZ Planung, Bau und Vermessung, Dorfstrasse 10, Thalwil zur Einsicht auf.
Dauer der Planauflage: 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Bei fehlender Übereinstimmung der Daten im kantonalen Amtsblatt und im kommunalen Publikationsorgan gilt das Datum der letzten Ausschreibung.
Rechtsbehelfe: Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden, für die eine pauschale Gebühr von Fr. 50.- erhoben wird, sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheids (§§ 314-316 PBG).
Schalteröffnungszeiten
Montag: 08.00 – 11.30 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr
Di – Do: 08.00 – 11.30 Uhr, 14.00 – 16.30 Uhr
Freitag: 08.00 – 15.00 Uhr
PLANUNGS- UND BAUKOMMISSION