- Finanzen, Jahresrechnung 2016; Genehmigung
- Einführung Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2); Zustimmung
- Privater Gestaltungsplan Bachtelstrasse; Zustimmung zum Privaten Gestaltungsplan und Genehmigung Bericht zu den Einwendungen
Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat, 8810 Horgen, erhoben werden.
Im Übrigen kann gegen den Beschluss gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat, 8810 Horgen, erhoben werden.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekurs- und Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Ein Rekurs gegen die Richtigkeit des Protokolls muss innert 30 Tagen, vom Beginn der Auflage an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen eingereicht werden (gemäss § 54 des Gemeindegesetzes). Das Protokoll liegt für die Stimmberechtigten auf der Gemeindekanzlei ab sofort zur Einsichtnahme auf.
GEMEINDERAT THALWIL
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Name | Telefon | Kontakt |
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