Der entsprechende Gemeinderatsbeschluss und die Gebührentabelle liegen vom Donnerstag, 14. September 2017 bis Freitag, 13. Oktober 2017 während den Schalteröffnungszeiten im Kommissions-Sekretariat beim DLZ Gesellschaft zur Einsicht auf. Die Gebührentabelle ist dieser Anzeige beigefügt.
Gegen den Entscheid kann innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, Postfach, 8810 Horgen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die im Doppel einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Gebuehrenordnung_zur_Abfallverordnung_ab_1.1.2018.pdf | Download | 0 | Gebuehrenordnung_zur_Abfallverordnung_ab_1.1.2018.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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DLZ Gesellschaft und Sicherheit | 044 723 22 94 | gesellschaft@thalwil.ch |