1 Initiative für die Schaffung von preisgünstigen Wohnungen auf dem Areal Hofwisen Gattikon
- Rückzug durch die Initianten
- Zustimmung zum abgeänderten gemeinderätlichen Antrag
2 Bauabrechnung Verwaltungsliegenschaft Dorfstrasse 10
- Genehmigung der Bauabrechnung
3 Neubau des Club- und Garderobengebäudes Brand 2
- Bewilligung Kreditanteil und Gewährung eines Darlehens und eines Baurechtsvertrages
Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat, 8810 Horgen, erhoben werden.
Im Übrigen kann gegen den Beschluss gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat, 8810 Horgen, erhoben werden.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekurs- und Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Ein Rekurs gegen die Richtigkeit des Protokolls muss innert 30 Tagen, vom Beginn der Auflage an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen eingereicht werden (gemäss § 54 des Gemeindegesetzes). Das Protokoll liegt für die Stimmberechtigten auf der Gemeindekanzlei ab sofort zur Einsichtnahme auf.
GEMEINDERAT THALWIL
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Präsidiales | 044 723 22 14 | pascal.kuster@thalwil.ch |