Die revidierte Hundeverordnung ist noch nicht in Kraft. Deshalb ist die Hundeausbildung im Kanton Zürich aktuell für alle Hunde obligatorisch, die nicht als kleinwüchsig gelten. Ein Hund gilt – unabhängig von Grösse oder Gewicht – nur dann als kleinwüchsig, wenn beide Elterntiere nachweislich kleinwüchsig sind. Die abschliessende Liste der kleinwüchsigen Hunderassen finden Sie unter folgendem Link: Rassenliste
Folgende Tabelle gibt einen Überblick darüber, welche Kurse im Einzelfall zu besuchen sind:
Alter des Hundes zum Zeitpunkt - der Übernahme oder - des Zuzugs in den Kanton |
Welpenförderung (mind. 4 Lektionen) |
Junghundekurs (mind. 10 Lektionen) |
Erziehungskurs (mind. 10 Lektionen) |
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zwischen 8 und 10 Wochen | ja | ja | nein | ||
zwischen 16 Wochen und 18 Monaten | nein | ja | ja, ausser die kantonale Bestätigung der Welpenförderung ist vorhanden | ||
zwischen 18 Monaten und 8 Jahren | nein | nein | ja | ||
über 8 Jahre | nein | nein | nein |
Zu kompliziert? Mit dem Kurs-Guide finden Sie rasch heraus, ob Sie mit Ihrem Hund eine Ausbildung absolvieren müssen und welche Kurse Pflicht sind.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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DLZ Gesellschaft und Sicherheit | 044 723 22 94 | gesellschaft@thalwil.ch |