Identitätskarten (IDK) müssen persönlich bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Die Ausstellungsfrist beträgt max. 10 Arbeitstage ab Antragsstellung.
Kombi (Pass und IDK) müssen beim kantonalen Passbüro beantragt werden, bitte lesen Sie auf der Informationsseite zum Pass weiter.
Antragsverfahren:
Wer eine Identitätskarte benötigt, muss immer persönlich bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde vorsprechen. Folgend Unterlagen sind mitzubringen:
- Vorhandene abgelaufene oder gültige Identitätskarte, die entwertet werden muss. Bei Verlust: polizeiliche Verlustanzeige
- Wenn keine alte Identitätskarte vorhanden ist, einen Ausweis mit Foto mitbringen
- Neues Passfoto, entsprechend den Anforderungen des Bundes: Fotomustertafel
- Evtl. Entscheid über die Zusprechung der elterlichen Sorge
Ausweise für Minderjährige und Entmündigte:
Minderjährige müssen in Begleitung eines Elternteils sein, welcher das Sorgerecht besitzt. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können. Entmündigte Personen müssen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung sein. Der sorgeberechtigte Elternteil oder die gesetzliche Vertretung haben den Ausweisantrag unterschriftlich zu bestätigen.
Ausweisarten, Preise, Gültigkeit der Ausweise, Ausstellungsfristen:
Ausweisart | Preis | Gültigkeit | ||
Identitätskarte Erwachsene | 70.00 | 10 Jahre | ||
Identitätskarte Kinder / Jugendliche (0 - 18 Jahre) | 35.00 | 5 Jahre | ||
Weitere Informationen finden Sie unter: schweizerpass.ch oder beim Passbüro Kanton Zürich
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 044 723 22 23 | einwohnerkontrolle@thalwil.ch |
Name |
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Identitätskarte |