AHV-ZweigstelleDie AHV-Zweigstelle der Gemeinde Thalwil ist für ihre Einwohnerinnen und Einwohner erste Ansprechpartnerin und Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA) für folgende Sozialversicherungszweige:
Sind sie Arbeitgeber oder selbstständigerwerbend? Wir beraten Sie gerne über Ihre Rechte und Pflichten. Wir nehmen Ihre Anmeldung entgegen und sind Ihnen behilflich bei der Geltendmachung von Rentenleistungen Um den Anmeldeprozess zu beschleunigen, geben Sie das ausgefüllte Formular (siehe unten in den Online-Diensten das Formular "Zusatzleistungen zur AHV/IV: Anmeldeformular") bitte bei der Gemeinde Thalwil ab. Diese wird Ihre Anmeldung zusammen mit weiteren benötigten Angaben direkt an die SVA Zürich weiterleiten. Bitte beachten Sie, dass die AHV-Zweigstelle nur Informationen weiterleitet, selber aber keine Dossiers führt. Formulare und Merkblätter der Sozialversicherungsanstalt sind auch im Onlinedienst der SVA Zürich abrufbar. Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Renten eine frühzeitige Anmeldung der Rentenberechtigten erforderlich ist. Die Berechnung, die Verfügung und die Auszahlung der Leistungen erfolgen für Einwohnerinnen und Einwohner von Thalwil auf ein entsprechendes Gesuch hin seit dem 1. Oktober 2015 durch die Sozialversicherungsanstalt Zürich (SVA). Formulare und Merkblätter der SVA sind auch im Onlinedienst der SVA Zürich abrufbar. Die Gemeinde Thalwil bietet Erstberatungen und Hilfe beim Ausfüllen der Anmeldeformulare an. Wir bitten Sie, für einen Termin direkt die Abteilung Zentrale Dienste Soziales (Telefon 044 723 22 35) zu kontaktieren. Online-DiensteMit der Nutzung unseres Online-Schalters anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen. Nutzungsbedingungen (pdf, 159.3 kB).
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