Abmeldung / Wegzug
Gehört zu: Amt/Abteilung: Einwohnerkontrolle Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie bei einem Wegzug innerhalb der Schweiz aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder online per eUmzugZH abmelden. Die Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren sieht bei einer Überschreitung der Meldepflicht eine Busse von 100 Franken vor. Wegzug ins Ausland: Bitte kommen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbei und beachten Sie zusätzlich:
Uetlibergstrasse 113 8090 Zürich Telefon 043 268 62 68 Preis: gratis
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