Patientinnen und Patienten, die sozialhilferechtlich unterstützt werden, müssen für Zahnbehandlungen jeweils einen Kostenvoranschlag beim Sozialdienst einreichen, damit eine Kostenübernahme geprüft werden kann.
Eine Behandlung muss einfach, wirtschaftlich und zweckmässig sein, damit wir die anfallenden Kosten allenfalls übernehmen.
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Die Kosten werden nur übernommen, wenn vorgängig eine Kostengutsprache durch den Sozialdienst erteilt wurde.
- Ausnahme: Notfallbehandlung zur Behebung von Schmerzen bis maximal 600 Franken. Aus der Rechnung muss in diesem Fall ersichtlich sein, dass es sich um einen Notfall handelte. Nachfolgende Behandlungen bedürfen wiederum einer vorgängigen Kostengutsprache.
- Es muss zum Sozialtarif abgerechnet werden (Taxpunktwert Fr. 1.00).
- Geplante Behandlungen über 3000 Franken werden in der Regel unserem Vertrauenszahnarzt zur Überprüfung eingereicht. Bis zur Erteilung einer Kostengutsprache kann es deshalb 3 bis 4 Wochen dauern.
- Kosten für Zahn-Fluoridierungen werden nur ausnahmsweise und nur mit expliziter Kostengutsprache übernommen.
- Kosten für Artikel wie z.B. Zahnpasta, -gel oder Zahnbürsten, die Sie Patientinnen und Patienten mitgeben, werden nicht übernommen.
- Kosten für versäumte Konsultationen werden nicht übernommen. Diese sind dem Patient oder der Patientin direkt zuzustellen.
Die Übernahme von Kosten für Leistungen, die nicht diesen Vorgaben entsprechen, lehnen wir ab. Diese müssen der Patientin oder dem Patienten direkt in Rechnung gestellt werden.
Im Zweifelsfall oder für weitere Fragen bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem Sozialdienst.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zentrale Dienste Soziales | 044 723 22 35 | soziales@thalwil.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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DLZ Soziales | 044 723 22 35 | soziales@thalwil.ch |