Adressauskünfte
Gehört zu: Amt/Abteilung: Einwohnerkontrolle Adressauskünfte werden nur schriftlich und gegen Gebühren erteilt.
Die Adressauskünfte richten sich nach dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) und dem Informations- und Datenschutzgesetz (IDG). Auskunft: Privaten Personen oder Organisationen werden im Einzelfall auf Gesuch hin, ohne Einschränkung bekanntgegeben (gemäss § 18 MERG, § 16 lit.a IDG):
Wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird gemäss § 18 MERG, § 16 lit.a und § 17 Abs. 1 IDG (Interessennachweis beilegen):
Gebühren: Pro Auskunft und angefragte Person verrechnen wir 15 bis 30 Franken, die Gebührenerhebung erfolgt mit einer Rechnung. Aus Datenschutz- sowie aus Sicherheitsgründen beantwortet die Einwohnekontrolle Adressauskünfte nicht per E-Mail. Bitte legen Sie bei schriftlichen Anfragen ein frankiertes Rückantwortcouvert bei. Preis: 15 - 30 Fr.
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