Adressauskünfte werden nur schriftlich und gegen Gebühren erteilt. Die dazu notwendigen Onlineformulare sind untenstehend verlinkt.
Die Adressauskünfte richten sich nach dem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) und dem Informations- und Datenschutzgesetz (IDG).
Auskunft ohne Interssensnachweis
Privaten Personen oder Organisationen werden im Einzelfall auf Gesuch hin, ohne Einschränkung bekanntgegeben (gemäss § 18 MERG, § 16 lit.a IDG):
- Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum
- Hier geht's zum Onlineformular
Auskunft mit Interssensnachweis
Wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird gemäss § 18 MERG, § 16 lit.a und § 17 Abs. 1 IDG (Interessennachweis beilegen):
- Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum, Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort
- Hier geht's zum Onlineformular
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 044 723 22 23 | einwohnerkontrolle@thalwil.ch |