AusländerbelangeVerpflichtungserklärung: Sie möchten eine ausländische Person aus einem visumspflichtigen Land für höchstens 3 Monate als Touristin oder Tourist einladen. Personen aus visumspflichtigen Ländern nehmen als erstes mit der für ihren Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretung Kontakt auf. Diese wird dann bekannt geben, was sie genau für eine Visumserteilung braucht. Sollte die Auslandvertretung eine Verpflichtungserklärung abgeben, so wird diese von den ausländischen Gästen ausgefüllt und Ihnen als Gastgeberin resp. Gastgeber in die Schweiz zugestellt. Wenn Sie bereit sind, die Garantiesumme von Fr. 30'000.-- für unbedeckte Kosten zu übernehmen, ergänzen und unterzeichnen Sie die Verpflichtungserklärung und sprechen damit persönlich bei der Einwohnerkontrolle Thalwil vor, welche die Solvenzprüfung vornimmt. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Die Garantie leistende Person muss persönlich bei uns vorsprechen, Stellvertretungen durch den Ehepartner sind allerdings möglich. Die Übermittlung an die schweizerische Auslandvertretung dauert nach erfolgter Bestätigung je nach Land rund 20 Arbeitstage, danach können die ausländischen Gäste auf der Vertretung nachfragen, ob das Visum nun erteilt wird. Weitere Informationen finden Sie beim Migrationsamt des Kantons Zürich Stellenantritt und Stellenwechsel: Weitere Iformationen finden Sie unter: http://www.awa.zh.ch/internet/volkswirtschaftsdirektion/awa/de/arbeitsbewilligungen.html Für diese Auskünfte wenden sich Firmen mit Domizil in Thalwil an das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) Walchestrasse 19 Postfach 8090 Zürich Telefon: 043 259 26 63 Telefax: 043 259 51 04 Verlängerung der Ausländerausweise: Inhaberinnen und Inhaber der Ausländerausweis-Kategorien B und C erhalten jeweils ca. 2 Monate vor Ablauf der Bewilligung direkt vom BFM in Bern das Verlängerungsformular per Post zugestellt. Das Formular muss ausgefüllt sowie vom Arbeitgeber visiert werden (nur B und Drittstaatsangehörige) und mit dem Ausländerausweis und Reisepass persönlich der Einwohnerkontrolle spätestens 14 Tage vor Ablauf der Bewilligung vorgelegt werden. Die Gebühren sind im Voraus am Schalter der Einwohnerkontrolle zu bezahlen. Diese bearbeitet das Gesuch und leitet es sofort an das Migrationsamt des Kantons Zürich weiter. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.ma.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/migrationsamt/de/home.html Migrationsamt des Kantons Zürich City Bernina Berninastrasse 45 Postfach 8090 Zürich Telefon: 043 259 88 00 Telefax: 043 259 88 10 E-Mail: info@ma.zh.ch
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