PassSeit dem 1. März 2010 gibt es nur noch den neuen biometrischen Pass (Pass 10). Dieser Pass muss direkt beim Passbüro - aber nur auf vorgängige Anmeldung über Internet www.schweizerpass.ch oder Telefon 043 259 73 73 - beantragt werden. Das Passbüro befindet sich am Sihlquai 253 in 8005 Zürich. Antragsverfahren: Der Pass oder das Kombi (Pass und Identitätskarte (IDK)) sind zwingend beim kantonalen Passbüro zu beantragen. Eine vorherige Anmeldung über das Internet www.schweizerpass.ch oder über Telefon 043 259 73 73 ist notwendig. Bei der Erfassung der biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke und Unterschrift) können namentlich folgende Dokumente von der antragstellenden Person verlangt werden:
Das zur Ausstellung von Pass oder Kombi benötigte Foto wird im Passbüro erstellt. Es muss kein Foto mitgebracht werden. Es kann aber eine digitale Foto mitgebracht werden, die den Anforderungen des Bundes entspricht: http://www.schweizerpass.admin.ch/pass/de/home/publiservice.html Provisorischer Pass: Der provisorische Pass ist persönlich beim kantonalen Passbüro zu beantragen. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Zur Beantragung müssen die gleichen Dokumente wie beim Pass mitgebracht werden. Ausweise für Minderjährige und Entmündigte: Minderjährige müssen in Begleitung eines Elternteils sein, welcher das Sorgerecht besitzt. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können. Entmündigte Personen müssen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung sein. Der sorgeberechtigte Elternteil oder die gesetzliche Vertretung haben den Ausweisantrag unterschriftlich zu bestätigen. Diese Bestätigung kann auch mit einem separaten Schreiben erfolgen. Ausweisarten, Preise, Gültigkeit der Ausweise, Ausstellungsfristen:
Weitere Hinweise finden Sie unter: http://www.schweizerpass.ch oder http://www.ds.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/de/themen/pass.html
|