Ersatzwahl Mitglied und Präsidium der Rechnungsprüfungskommission für den Rest der Amtsdauer 2018-2022
Für den auf den 31. Dezember 2020 zurücktretenden Andrea Müller, Mitglied und Präsident der Rechnungsprüfungskommission, ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der Amtsdauer 2018-2022 zu wählen. In Anwendung von Artikel 7 und 8 der Gemeindeordnung (GO) sowie §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens
Dienstag, 15. September 2020
Wahlvorschläge beim Gemeinderat Thalwil, Alte Landstrasse 112, 8800 Thalwil, einzureichen.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz gemäss Art. 4 GO in der Gemeinde Thalwil hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Der Gemeinderat Thalwil erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine Stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine Stille Wahl nicht erfüllt, wird am 29. November 2020 eine Urnenwahl durchgeführt.
Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeinderatskanzlei, Alte Landstrasse 112, 8800 Thalwil, erhältlich oder können unter thalwil.ch/amtlichepublikationen heruntergeladen werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
GEMEINDERAT THALWIL
Thalwil, 7. August 2020
Zugehörige Objekte
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