GEMEINDE THALWIL
Gemeindeversammlung vom 10. September 2020
Der Gemeindepräsident Märk Fankhauser beschliesst:
Die Gemeindeversammlung wurde aufgrund der Überschreitung der festgelegten Höchstzahl an Personen gemäss Schutzkonzept abgebrochen. Folgende Geschäfte werden auf einen späteren Zeitpunkt verschoben:
- Privater Gestaltungsplan TALEVO, Erlass
- Privater Gestaltungsplan Seeuferplanung Bürger, Erlass
- Erweiterung Bootshafen Farbsteig, Projektierungskredit
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, 8810 Horgen
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21 a VRG)
- und im Übrigen wegen Verletzungen des übergeordneten Rechts innert 30 Tagen schriftlich Rekus erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG). Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Die rechtsgültige Publikation erfolgt am 18. September 2020 unter thalwil.ch/amtlichepublikationen.
Thalwil, 18. September 2020 GEMEINDERAT THALWIL