Initiative: Teilrevision der Bau- und Zonenordnung – Antennenanlagen
Initiative: Teilrevision der Bau- und Zonenordnung – Antennenanlagen Am 11. Februar 2021 verabschiedete die Planungs- und Baukommission den Entwurf der «Teilrevision der Bau- und Zonenordnung – Antennenanlagen» zuhanden der öffentlichen Auflage und Anhörung. Gemäss § 7 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) werden die Unterlagen während 60 Tagen zur Einsichtnahme öffentlich aufgelegt. Einzusehen sind die Akten ab dem 19. Februar 2021 beim DLZ Bau, Energie und Umwelt an der Dorfstrasse 10, 8800 Thalwil, während den ordentlichen Öffnungszeiten oder auf der Webseite der Gemeinde Thalwil. Innerhalb der Auflagedauer können sich alle Personen zum Entwurf der «Teilrevision der Bau- und Zonenordnung – Antennenanlagen» äussern. Allfällige Einwendungen haben einen Antrag mit Begründung zu enthalten. Gewünschte Änderungen sind im Antrag genau zu bezeichnen. Über die nichtberücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung entschieden. Die Einwendungen sind bis spätestens 21. April 2021 (Datum des Poststempels) dem Gemeinderat Thalwil, Postfach, 8800 Thalwil, einzureichen. Planungs- und Baukommission Thalwil Datum der Neuigkeit 19. Feb. 2021
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