Mit Präsidialverfügung vom 15. August 2018 wurde das Verbot gelockert und das Grillieren auf Privatgrund (eigener Garten, Balkon, Terrasse usw.) unter Aufsicht und Einhalt der gebotenen Sicherheit gestattet. Für das Grillieren auf dem öffentlichen Grund (z.B. Gotthardstrassenmarkt) wurden Ausnahmebewilligungen erteilt.
Das Amt für Landschaft und Natur hat aufgrund der Wetterlage mit Verfügung vom 3. September 2018 das im Wald und in Waldesnähe (200 m) geltende Feuerverbot ab 4. September 2018 aufgehoben. Somit können die in Thalwil noch teilweise bestehenden Einschränkungen gänzlich aufgehoben werden. Das offene, beaufsichtigte Feuer und das Grillieren im Freien sind somit per sofort wieder generell erlaubt.
Nicht erlaubt ist gemäss den Bestimmungen der Polizeiverordnung der Gemeinde Thalwil vom 13. Juni 2012 das Abbrennen von lärmverursachendem Feuerwerk mit Ausnahme am 1. August und in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar. Das Steigenlassen von Himmelslaternen fällt nicht unter die Aufhebung des allgemeinen Feuerverbotes; dieses ist in Thalwil nicht bewilligungsfähig.
Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das erbrachte Verständnis.
Auf Antrag der bereichsverantwortlichen Sicherheit verfügt der Gemeindepräsident:
- Gestützt auf § 18 Abs. 1 und Abs. 2 der kantonalen Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB) und unter Berücksichtigung der Aufhebung des bestehenden kantonalen Feuerverbotes in Wäldern und in Waldesnähe wird für die Gemeinde Thalwil das Feuerverbot per sofort gänzlich aufgehoben bzw. widerrufen.
- Gegen diese Verfügung kann innert dreissig Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Statthalteramt Horgen, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
- Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
- Die amtliche Publikation erfolgt am 4. September 2018 auf der Webseite der Gemeinde.
Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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Prasidialverfügung Aufhebung Allgemeines Feuerverbot inkl. Abbrennverbot von Feuerwerk 20180904 | Download | 0 | Prasidialverfügung Aufhebung Allgemeines Feuerverbot inkl. Abbrennverbot von Feuerwerk 20180904 |