Ersatzwahl Mitglied und Präsidium der Rechnungsprüfungskommission für den Rest der Amtsdauer 2018-2022: Ansetzung 2. Frist
Ersatzwahl Mitglied und Präsident Rechnungsprüfungskommission für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 7. August 2020 sind für die Ersatzwahl eines Mitgliedes und Präsidenten der Rechnungsprüfungskommission innert der festgesetzten Frist die folgenden gültigen Wahlvorschläge eingereicht worden:
Zur Wahl als Mitglied der Rechnungsprüfungskommission:
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Name, Vorname |
Geburtsjahr |
Beruf |
Adresse |
Rufname |
Partei |
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Erzinger Philip |
1972 |
lic.rer.publ. HSG |
Lärchenstr. 7, 8800 Thalwil |
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FDP |
Zur Wahl als Präsident der Rechnungsprüfungskommission:
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Name, Vorname |
Geburtsjahr |
Beruf |
Adresse |
Rufname |
Partei |
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Emmenegger Guido |
1954 |
Treuhänder mit eidg. Fachausweis |
Im Marbach 60, 8800 Thalwil |
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partei-los |
In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen bis spätestens am
Donnerstag, 24. September 2020
angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat eingereicht werden können.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvoschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Der Gemeinderat erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn nur eine Person vorgeschlagen wird und zudem die provisorisch vorgeschlagene mit der definitiv vorgeschlagenen Person übereinstimmt.
Wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt sind, wird eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel am 29. November 2020 durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
Die rechtsgültige Publikation erfolgt am 18. September 2020 unter thalwil.ch/amtlichepublikationen.
Gemeinderat
Thalwil, 18. September 2020