Der Gemeinderat beschloss an seiner Sitzung vom 1. Dezember 2020: |
1. Die Festsetzung des Budgets und des Steuerfusses 2021 wird an die Urnenabstimmung vom 31. Januar 2021 verlegt. |
2. Der Urnenabstimmung vom 31. Januar 2021 wird beantragt, Folgendes zu beschliessen: |
2.1 Festsetzung Budget und Steuerfuss 2021 auf 85 % (Vorjahr 85 %) des einfachen Gemeindesteuerertrags. |
3. Um die Informationspflicht für die Urnenabstimmung vom 31. Januar 2021 gegenüber den Stimmberechtigten zu wahren, wird im Januar 2021 eine digitale Informationsveranstaltung zur Vorstellung der beiden Vorlagen Festsetzung Budget und Steuerfuss 2021 und Genehmigung Projektierungskredit Erweiterung Bootshafen Farbsteig durchgeführt. |
4. Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, 8810 Horgen, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21 a VRG) erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. |
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. |
Gemeinderat Thalwil