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Erneuerungswahlen Gemeinderat und Kommissionen vom 15. April 2018
• Anordnung, Beiblatt mit Kandidatennamen
Der Gemeindepräsident, Vorsitzender des Wahlbüros, verfügt:
1. Der erste Wahlgang der Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2018-2022 wird angeordnet auf Sonntag, 15. April 2018. Zu wählen sind:
1.1 Acht Mitglieder inkl. Präsident des Gemeinderates, das neunte Mitglied ist der Präsident der Schulpflege
1.2 Sechs Mitglieder der Gesundheits- und Freizeitkommission
1.3 Fünf Mitglieder der Planungs- und Baukommission
1.4 Vier Mitglieder der Sozialkommission
1.5 Fünf Mitglieder inkl. Präsident der Schulpflege
1.6 Sieben Mitglieder inkl. Präsident der Rechnungsprüfungskommission
2. Gestützt auf Art. 9 Gemeindeordnung (GO) werden bei Erneuerungswahlen an der Urne leere Wahlzettel verwendet. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt mit den Namen der Personen zugefügt, die innerhalb der vom Gemeinderat veröffentlichten Frist zur Wahl vorgeschlagen worden sind.
3. Gestützt auf § 31, Abs. 2, 3 und 4 der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) wird eine Frist von zehn Tagen, d.h. bis spätestens Freitag, 19. Januar 2018, angesetzt, innert welcher sich Personen melden können, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten. Richten Sie Ihre Anmeldung an: Gemeinderatskanzlei, Alte Landstrasse 112, Postfach, 8800 Thalwil
4. Die Namen der Kandidierenden werden je Behörde in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.
5. Gestützt auf § 24 VPR sind mittels Brief von Parteien, anderen Organisationen oder von Privatpersonen (rechtsgültige Unterschrift des Absenders genügt) zu liefern:
• Name, Vorname (Rufname) und Geschlecht
• Geburtsdatum
• Beruf
• Adresse
• Heimatort
• Hinweis, ob vorgeschlagene Person dem Organ schon bisher angehört hat
• Parteizugehörigkeit
6. Gestützt auf Art. 4 GO ist für sämtliche in der Gemeindeordnung verankerten Kommissions- und Behördenämter der politische Wohnsitz in der Gemeinde Thalwil erforderlich.
7. Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Horgen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
8. Amtliche Publikation im Internet sowie schriftliche Mitteilung an die politischen Parteien.
WAHLBÜROVORSTEHERSCHAFT THALWIL
Thalwil, 9. Januar 2018
Zugehörige Objekte
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Publ_Aufruf_Kandidaten_fur_Beiblatt_Frist_zehn_Tage.pdf | Download | 0 | Publ_Aufruf_Kandidaten_fur_Beiblatt_Frist_zehn_Tage.pdf |