Gegen diesen Beschluss kann wegen der Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der [Zustellung oder Veröffentlichung auswählen] an ge-rechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Präsident Dr. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift ist in genügender Anzahl für die Rekursinstanz und die Vorinstanz einzureichen. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Zugehörige Objekte
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