Die gesetzliche Ruhefrist für die nachfolgend bezeichneten Gräber ist abgelaufen:
Urnengräber
Feld D Mitte, Reihe 1 – 7
Bestattungsjahre 1993 – 1995
Erdbestattungsgräber
Feld N, Reihe 3 – 5
Bestattungsjahre 1995 – 1996
Kindergräber
Feld C rechts Reihe 4
Gestützt auf Art. 19 der Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen vom 8. November 2017 hat der Friedhofvorsteher die Abräumung dieser Gräber angeordnet. Die Angehörigen dieser Grabstätten werden gebeten, Grabsteine und Pflanzen, sofern sie Anspruch darauf erheben,
bis spätestens 31. Dezember 2018
abzuräumen. Nach Ablauf dieser Frist wird über noch vorhandene Grabmäler und Pflanzen verfügt. Ab Januar 2019 erfolgt die Räumung durch die Friedhofgärtner.
Friedhofverwaltung Thalwil
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Amtliche Publikation Graubaufhebung 2018 | Download | 0 | Amtliche Publikation Graubaufhebung 2018 |