Erneuerungswahl 2 Mitglieder der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2019 - 2023, 2. Frist
Römisch-katholische Kirchgemeinde Thalwil–Rüschlikon
Erneuerungswahl der Mitglieder der Römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2019 – 2023 (provisorischer Wahlvorschlag)
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 20. September 2018 sind für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Synode innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden.]
Name, Vorname |
Geburts-jahr |
Beruf |
Wohnort |
Heimatort |
Rufname |
Felder Ulrich |
1980 |
Dr. Theol./wiss Mitarbeiter |
Kirchbodenstr.56, 8800 Thalwil |
Flühli (LU) |
Ueli Felder |
Pandiani-Winter Gabriela
|
1960 |
Hausfrau |
Pilgerweg 16, 8803 Rüschlikon |
Rüschlikon |
Gaby |
Es wird eine Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 21. November 2018 angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Thalwil, Alte Landstrasse 112, 8800 Thalwil eingereicht werden können. Neue Wahlvorschläge müssen von mindestens 15 Stimmberechtigten unterzeichnet werden, wobei die gesetzlichen Vorgaben gemäss der Ausschreibung vom 20. September 2018 einzuhalten sind. Nach Ablauf der genannten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.
Der Gemeinderat Thalwil erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl mit amtlichen Wahlzetteln durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft, Hirschengraben 72, 8001 Zürich erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
Thalwil, 15. November 2018 Gemeinderat Thalwil