Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2018
Die Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2018 hat folgende Beschlüsse gefasst:
- Kommunales Förderprogramm im Energiebereich
Bewilligung
- Budget und Steuerfuss 2019
2.1 Festsetzung Budget 2019
2.2 Festsetzung Steuerfuss 2019 auf 85 %
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, 8810 Horgen
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21 a VRG
- und im Übrigen wegen Verletzungen des übergeordneten Rechts innert 30 Tagen schriftlich Rekus erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG). Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Die rechtsgültige Publikation der Beschlussfassung zur Gemeindeversammlung erfolgt am 11. Dezember 2018 unter thalwil.ch/amtspublikationen.
Thalwil, 11. Dezember 2018 GEMEINDERAT THALWIL