Im Herbst 2016 erfolgte letztmals eine Änderung des Gaspreises, d.h. er wurde damals um 0,5 Rp/kWh auf 4,2 Rp./kWh (100 % Erdgas) gesenkt. Die Weltlage und die Energiepreise haben sich seit 2016 stark geändert: der Einkaufspreis für Erdgas hat sich beinahe verdoppelt, zudem wurde die CO2-Abgabe zweimal erhöht. 2016 wurde der Anteil Erneuerbare Gase von 5 Prozent auf 15 Prozent für die Kundinnen und Kunden mit dem Standardprodukt kostenneutral erhöht. Die Gasversorgung Thalwil hat weder die erhöhten Einkaufspreise, noch die erhöhten CO2-Abgaben, noch die Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Gase ihren Kundinnen und Kunden weiterverrechnet.
Die Gemeinde Thalwil hat sich mit der Strategie der Gasversorgung Thalwil von 2018 bis 2023 zu mehreren Massnahmen verpflichtet, die unter anderem die Planung einer nachhaltigen Gas- und Wärmeversorgung und die Beteiligung an innovativen Projekten mit erneuerbaren Technologien fordert.
Mit den jahrelang sehr tiefen Gaspreisen erfolgte ein Abbau der Reserven der Gasversorgung Thalwil. Diese verbleibenden Reserven sind aber für die Umsetzung der Strategie notwendig. Im Sinne einer nachhaltigen Gasversorgung muss der Gastarif erhöht werden. Mit dem neuen Tarif gehört die Gasversorgung Thalwil immer noch zu den günstigsten Anbietern in der Region.
Gestützt auf Art. 3.2.3 des Reglements über die Abgabe von Gas (Gastarif) hat der Gemeinderat am 9. April 2019 eine Erhöhung der Gastarife beschlossen:
- bei 100 % Erdgas um 2,7 Rp./kWh
- beim Standardprodukt 15 % Erneuerbare Gase und 85 % Erdgas um 2,0 Rp./kWh
- bei 35 % Erneuerbaren Gase und 65 % Erdgas um 1,8 Rp./kWh
- der Preis bei 100 % Erneuerbaren Gasen bleibt unverändert
Auszug aus dem Gastarif:
Der Gaspreis setzt sich aus Grundgebühr und Verbrauchspreis zusammen. Im Verbrauchspreis ist die gesetzlich CO2-Abgabe enthalten.
Haushalt und Gewerbe
Tarif A15 | 15 % Erneuerbare Gase und 85 % Erdgas (Standard) Grundgebühr pro Monat Fr. 9.00 |
Verbrauchspreis |
Tarif A35 |
35 % Erneuerbare Gase und 65 % Erdgas |
Verbrauchspreis |
Tarif A100 |
100 % Erneuerbare Gase |
Verbrauchspreis |
Tarif A |
100 % Erdgas |
Verbrauchspreis |
Heizungen in Kombination mit Warmwasser-Aufbereitung
Tarif B15 |
15 % Erneuerbare Gase und 85 % Erdgas (Standard) |
Verbrauchspreis |
Tarif B35 |
35 % Erneuerbare Gase und 65 % Erdgas |
Verbrauchspreis |
Tarif B100 |
100 % Erneuerbare Gase |
Verbrauchspreis |
Tarif B |
100 % Erdgas |
Verbrauchspreis |
Neue Technologien in Kombination mit Warmwasser-Aufbereitung (Wärmekraft-Kopplung, Gaswärmepumpe, Brennstoffzelle)
Tarif N15 |
15 % Erneuerbare Gase und 85 % Erdgas (Standard) |
Verbrauchspreis |
Tarif N35 |
35 % Erneuerbare Gase und 65 % Erdgas |
Verbrauchspreis |
Tarif N100 |
100 % Erneuerbare Gase |
Verbrauchspreis |
Tarif N |
100 % Erdgas |
Verbrauchspreis |
Für Gasheizungen ohne Warmwasseraufbereitung wird ein Zuschlag von 0,5 Rp./kWh erhoben.
Lieferverträge
Für Grossbezüger mit Lieferverträgen gilt die gleiche Erhöhung des Tarifs.
Inkrafttreten
Der neue Verkaufspreis gemäss Tarif A, B und N treten mit Beginn der Abrechnungsperiode Sommer 2019 in Kraft. Die Ansätze für Lieferverträge werden gemäss Art. 6.1 des Liefervertrages rückwirkend mit der Maiabrechnung 2019 erhöht.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Gemeinderat
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Amtliche Publikation Anpassung Gastarif | Download | 0 | Amtliche Publikation Anpassung Gastarif |