GEMEINDE THALWIL
Beschluss der Gemeindeversammlung vom 12. September 2019
Die Gemeindeversammlung vom 12. September 2019 hat folgende Beschlüsse gefasst:
- Hochwassersicherer Ausbau und Revitalisierung Bönibach
Genehmigung Projekt und Kostenvoranschlag, Kreditbewilligung
- Förderprogramm nachhaltiger Projekte der Gemeinde Thalwil
Genehmigung Rahmenkreditabrechnung
- Kunsteisbahn Brand, Rückbau Containeranlage, Neubau Garderoben- und Technikgebäude
Genehmigung Bauabrechnung
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen, 8810 Horgen
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 21 a VRG)
- und im Übrigen wegen Verletzungen des übergeordneten Rechts innert 30 Tagen schriftlich Rekus erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 2 VRG). Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Die rechtsgültige Publikation der Beschlussfassung zur Gemeindeversammlung erfolgt am 17. September 2019 unter thalwil.ch/amtspublikationen.
Thalwil, 17. September 2019 GEMEINDERAT THALWIL