Ersatzwahl eines Mitgliedes der evangelisch-reformierten Kirchenpflege Thalwil für den Rest der Amtsdauer 2018-2022: Ansetzung 2. Frist
Ersatzwahl eines Mitgliedes der evangelisch-reformierten Kirchenpflege für den Rest der Amtsdauer 2018-2022
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 13. Dezember 2019 ist für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der evangelisch-reformierten Kirchenpflege innert der festgesetzten Frist kein Wahlvorschlag eingereicht worden.
In Anwendung von Art. 6 der Kirchgemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 13. Februar 2020, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge beim Gemeinderat, 8800 Thalwil eingereicht werden können.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der reformierten Kirchgemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der reformierten Kirchgemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Die Urnenwahl wird mit einem leeren Wahlzettel am 17. Mai 2020 durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Präsident Dr. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Im Auftrage der evangelisch-reformierten Kirchenpflege
GEMEINDERAT
Thalwil, 7. Februar 2020
Zugehörige Objekte
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