- Erneuerungswahl (2. Wahlgang) von einem Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege für die Amtsdauer 2018 – 2022
- Ersatzwahl von einem Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022
Gemeinderat
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