Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Beim Einzug (Wohnungsübernahme) wird die Wohnung vom Mieter und vom Vermieter gemeinsam kontrolliert. Grosse und kleine Schäden müssen in einem Eintrittsprotokoll genau festgehalten werden. Es lohnt sich, den Zustand der Wohnung genau zu kontrollieren. Kontrollieren Sie auch, ob Elektrizität vorhanden ist und allenfalls der Gasanschluss funktioniert. Das Protokoll muss bis zum Auszug aus der Wohnung aufbewahrt werden (vergleiche Austrittsprotokoll). Tragen Sie Sorge zur Wohnung. Wenn Sie einen Schaden verursachen, müssen Sie dies dem Vermieter melden und müssen die Reparaturkosten zahlen. Wenn Sie jedoch für den Schaden nicht verantwortlich sind und die Reparatur mehr als 100 bis 150 Franken kostet, muss der Vermieter die Kosen tragen.
![]() Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind nach der Schule regelmässig (am gleichen Ort und zur gleichen Zeit) die Aufgaben macht und dabei nicht gestört wird (kein Fernsehen oder Radio). Schauen Sie, dass Ihr Kind rechtzeitig zu Bett geht und am Morgen ausgeruht ist. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind am Morgen etwas isst und eine gesunde Zwischenmahlzeit in die Schule mitnimmt. Kinder, die viel fernsehen oder mit dem Gameboy spielen, können Konzentrationsprobleme bekommen. Setzen Sie deshalb Grenzen, Ihrem Kind zuliebe. Wenn sich die Welt der Schule und die Welt der Familie stark unterscheiden, kann es für die Kinder manchmal schwierig sein, die Regeln und Werte der beiden Welten zusammen zu bringen. Umso wichtiger ist es, dass die Eltern, Lehrpersonen und Betreuungspersonen Kontakt halten und zusammenarbeiten. Je besser die Zusammenarbeit zwischen den Erwachsenen funktioniert, desto leichter kann sich das Kind auf die Schule und das Lernen konzentrieren. Vor allem bei wichtigen Gesprächen ist es sinnvoll, dass ein Übersetzer oder eine Übersetzerin dabei ist (zum Teil nennt man sie auch "interkulturelle Vermittlerin oder interkultureller Vermittler"). Es ist nicht gut, wenn das Kind selber oder ein älteres Geschwister für sie übersetzt. [DLZ Bildung]
![]() musikalische Ausbildung, die auf die individuellen Voraussetzungen und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler abgestimmt ist. Die Musikschule beschäftigt ausgewiesene, kompetente Lehrkräfte, die nach zeitgemässen pädagogischen Grundsätzen unterrichten. Die Schülerinnen und Schüler werden zu aktivem Musizieren und zu bewusstem Musikhören ausgebildet. Freude an der Musik und Begeisterung für Instrumente gehören dazu. [Musikschule Thalwil-Oberrieden]
In Thalwil gehen die Kinder mit 4 Jahren in den Kindergarten. Der Kindergarten dauert 2 Jahre. Danach besuchen die Kinder 6 Jahre lang die Primarschule. Die anschliessende Sekundarstufe dauert 3 Jahre. Sie ist in folgende Schultypen unterteilt:
Eine andere Möglichkeit sind Gymnasien (oder Mittelschulen). Infos über diesen Schultyp sind in der Rubrik „Berufslehre und Mittelschule“ ersichtlich. [DLZ Bildung]
![]() In manchen Kantonen – so auch im Kanton Zürich – sind die Kinder verpflichtet, den Kindergarten zu besuchen, in anderen ist der Besuch freiwillig. Der Kindergarten dauert im Kanton Zürich zwei Jahre. Weiterführende Schulen heissen Mittelschulen. Im Kanton Zürich unterscheidet man zwischen dem Langgymnasium (ab der 6. Klasse)und dem Kurzgymnasium (ab der 2. oder 3. Sek). Übersicht über die Schulsysteme: http://www.edk.ch/dyn/16600.php [DLZ Bildung]
Bei einer Abklärung wird Ihr Kind von einer spezialisierten Fachperson untersucht. Sie prüft, woher die Schwierigkeiten kommen und welche Unterstützung nötig ist. [DLZ Bildung]
![]() Im Kindergarten wird viel gespielt. Dazu gibt es kurze Lektionen. Durch Spiele und Lektionen werden die Kinder unterstützt, Fähigkeiten zu erwerben, die für die Schule und das spätere Leben wichtig sind: zuhören und sich ausdrücken, längere Zeit an einer Arbeit oder an einem Spiel bleiben, sich konzentrieren, selbständig planen und Entscheide treffen, sich mit anderen Kindern und Erwachsenen zurechtfinden und gemeinsame Regeln respektieren. Mit diesen Fähigkeiten haben Kinder gute Chancen, in der Schule erfolgreich zu sein. [DLZ Bildung]
Wenn Kinder besondere Schwierigkeiten haben, zum Beispiel beim Sprechen, Bewegen oder Lernen, erhalten sie oft eine kostenlose Unterstützung (Logopädie, Legasthenie, Bewegungsförderung, heilpädagogischer Förderunterricht). Je früher dem Kind geholfen wird, desto einfacher können die Probleme behoben werden. In den meisten Fällen wird eine solche Unterstützung von der Lehrperson in die Wege geleitet. Sie können sich aber auch an sie wenden, wenn Ihnen etwas auffällt. [DLZ Bildung]
![]() Die Kosten für die Betreuung sind abhängig vom Einkommen der Eltern. [DLZ Bildung]
In Thalwil können die Kinder an zwei frei gewählten Tagen im Jahr vom Schulbesuch befreit werden. Der Antrag auf einen schulfreien Tag ist an die Lehrperson zu richten. Diese Tage werden auch «Joker-Tage» genannt. An hohen Feiertagen (besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art) können die Kinder vom Schulbesuch befreit werden. Dazu braucht es laut Reglement ein Gesuch an die Lehrperson. [DLZ Bildung]
![]() Diese Angebote sind einer Schuleinheit zugeordnet. In der Regel sind sie daher für die Kinder gut erreichbar. Erkundigen Sie sich beim DLZ Bildung oder der Kindergärtnerin nach Betreuungsangeboten in Thalwil. [DLZ Bildung]
![]() Diese Stelle beantwortet Fragen im Zusammenhang mit der Ernährung, Pflege, Betreuung und Erziehung. Auch wenn Ihr Kind häufig schreit oder unruhig ist, erhalten Sie Hilfe. Falls nötig, nehmen Sie jemanden zum Übersetzen mit. An vielen Orten arbeiten aber auch Personen, die mehrere Sprachen sprechen. Für Eltern von Kindern in allen Altersstufen gibt es die Jugend- und Familienberatungsstelle (Amt für Jugend und Berufsberatung Kanton Zürich Region Süd, Horgen, Telefon 043 259 92 00). Dort erhalten Sie Auskunft bei Erziehungsfragen, bei Betreuungs- und Ernährungsfragen oder Hilfe bei Problemen im Zusammenleben zwischen Eltern und Kindern. Der Elternnotruf leistet auf Wunsch anonyme Hilfe und Beratung zu jeder Tages- und Nachtzeit (24 Stunden). Zürich: 044 261 88 66 [Amt für Jugend und Berufsberatung Kanton Zürich Region Süd]
![]() Manchmal sind die Kinder unsicher, ob sie sich wirklich auf diese neue Welt einlassen dürfen und ob ihre Eltern damit einverstanden sind. Wenn ihr Kind spürt, dass Sie sich für den Kindergarten interessieren und sich darüber freuen, was es dort lernt, dann kann es auch selber offen sein und vom Kindergarten profitieren. Durch Besuche im Kindergarten und Gespräche mit der Kindergärtnerin zeigen Sie dem Kind, dass beide Welten miteinander kommunizieren und zusammenarbeiten. Zweimal pro Jahr – im Frühjahr und im Herbst – werden die Eltern zu einem offiziellen Besuchsmorgen eingeladen. [DLZ Bildung]
Ja, die Teilnahme an Schulreisen und Ausflügen, Sporttagen, Schneesporttagen, Klassenlagern, Projektwochen und ähnlichem ist obligatorisch. Diese Aktivitäten gehören zum Schulunterricht und fördern das Lernen. Wenn Sie genauere Informationen wünschen, sprechen Sie mit der Lehrerin oder dem Lehrer. Die Teilnahme am Skilager ist freiwillig, da es in der Ferienzeit stattfindet. [DLZ Bildung]
Willkommen bei kispex In Zürich gibt es die Kinderspitex. Sie übernimmt die Pflege zu Hause - dort, wo sich Kinder am wohlsten fühlen. Sie ist da für schwer kranke, behinderte oder sterbende Kinder, und zwar nötigenfalls rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr. Die Pflege erfolgt durch ein Team von diplomierten und qualifizierten Pflegefachpersonen aus dem Bereich Pädiatrie. Weiter Infos und Voraussetzungen siehe unter www.kinderspitex-zuerich.ch
Sprechen Sie mit der Kindergärtnerin. Es ist wichtig, dass sie informiert ist. So können sie zusammen eine Lösung suchen. Falls nötig, nehmen Sie jemanden zum Übersetzen mit. Wenn Sie sich mit der Kindergärtnerin nicht einigen können, sprechen Sie mit dem/der Schulleiter/in oder mit der Schulpflege. [DLZ Bildung]
![]() Es ist gut, wenn Kinder auch zu Hause Papier und Farbstifte, eine abgerundete Schere, Leim, Puzzles, Spiele, Puppen oder Stofftiere haben. Selber erfundene Spiele oder Konzentrationsspiele wie zum Beispiel das Memory oder Puzzles fördern mehr als Computerspiele. [DLZ Bildung]
Ja, die Schulen sind verpflichtet, alle Kinder aufzunehmen, unabhängig von ihrer Aufenthaltsbewilligung. Wenden Sie sich für genaue Informationen an eine spezialisierte Beratungsstelle. Zum Beispiel:
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Es gibt auch private Nachhilfe-Angebote, diese müssen Sie jedoch bezahlen. Vielleicht kann Ihr Kind die Hausaufgaben auch zusammen mit einem Mitschüler oder einer Mitschülerin machen. Gemeinsames Lernen macht oft viel mehr Spass. [DLZ Bildung]
![]() Sagen Sie Ihrem Kind deshalb ruhig: «Aber ich will das so!» Oder: «Bei uns ist es so!» Erklären Sie wenn möglich auch, weshalb Sie es so haben wollen. Eltern, die ihren Kindern Grenzen setzen, sind weder schlecht noch lieblosen. Sie nehmen im Gegenteil ihre Verantwortung ernst. Vielleicht können Sie mit den Eltern der wichtigsten Freunde Ihres Kindes gemeinsame Regeln vereinbaren. Zum Beispiel, wie lange die Jugendlichen am Samstag Abend im Ausgang sein dürfen.
![]() Zum Beispiel bekommt ein Kind in den ersten Schuljahren drei Franken in der Woche, über die es frei bestimmen kann. Zu Beginn wird es vielleicht den ganzen Betrag am ersten Tag ausgeben. Aber mit der Zeit lernt es, das Geld für eine Woche oder einen Monat einzuteilen und auch zu entscheiden, was ihm wirklich wichtig ist. Später kann das Monatsgeld erhöht werden. Gleichzeitig wird mit dem Kind vereinbart, für welche Ausgaben es selber zuständig ist. Beispielsweise sind im Monatsgeld auch die auswärtige Mittagsverpflegung und die Handykosten inbegriffen. So lernt es nach und nach, verantwortlich mit Geld umzugehen. Das nützt ihm später, wenn es als erwachsene Person den Lohn einteilen muss. Wenn Ihr Kind immer wieder Geld verlangt und dann tatsächlich kleinere oder grössere Beträge bekommt, hat es keine Gelegenheit, den Umgang mit Geld zu lernen.
![]() Gleichzeitig sollte es jedoch auch lernen, sich im Schweizer Umfeld zurecht zu finden. Es ist nicht immer einfach, ein gutes Gleichgewicht zu finden. Natürlich gleicht sich die Erziehung in vielen Punkten, unabhängig davon, wo ein Kind aufwächst. Überall auf der Welt brauchen Kinder Liebe und Geborgenheit, um sich gut entwickeln zu können. Sie brauchen Erwachsene, die mit ihnen sprechen und ihnen zuhören, die ihnen Mut machen, Neues zu probieren und die sie trösten, wenn etwas schwierig ist. Sie brauchen auch Erwachsene, die ihnen zeigen, wie man Konflikte austragen und sich wieder versöhnen kann. Und sie brauchen Erwachsene, die sie schützen, indem sie ihnen Grenzen setzen. Das alles gehört zur Erziehung. Je nach Umfeld, in dem ein Kind aufwächst, muss es aber andere Fähigkeiten entwickeln. Wir leben heute in der Schweiz in einer Gesellschaft, in der die Menschen ihr Leben ganz unterschiedlich gestalten können. Es gibt viele Wahlmöglichkeiten und Ihr Kind begegnet hier sehr verschiedenen Impulsen und Modellen. Vielleicht mehr als Sie damals in Ihrer Kindheit muss ein Kind heute lernen, selbständig zu sein, Entscheide zu treffen, Verantwortung für sich selber zu übernehmen und wenn nötig auch Nein zu sagen. So kann es sich auch besser schützen, wenn es in eine schwierige Situation gerät. Es ist deshalb wichtig, dass Ihr Kind ein Gespür entwickelt: «Das stimmt für mich. Das stimmt für mich nicht. Da will ich mitmachen. Da will ich nicht mitmachen.» Zudem braucht Ihr Kind Mut und Selbstvertrauen, um zur eigenen Meinung zu stehen, auch wenn es Jugendlichen begegnet, die vielleicht anders denken. Wenn Sie seine Gefühle und seine Gedanken von klein auf ernst nehmen und ihm Mut machen, seine Meinung auszudrücken, helfen Sie das Selbstvertrauen und die Entscheidungskraft zu entwickeln.
Kinder werden an wichtigen Festtagen aus ihrer Herkunftskultur vom Kindergartenbesuch dispensiert. Sprechen Sie mit der Kindergärtnerin. [DLZ Bildung]
![]() Erst beim Übergang vom 19. ins 20. Jahrhundert wandelte sich die Schweiz von einem Auswanderungs- zu einem Einwanderungsland. 1915 lag der Anteil an Ausländerinnen und Ausländern bereits bei 15 Prozent; ihre Zahl nahm aber während des ersten Weltkrieges als Folge der Abwanderung wieder ab. 1934 trat dann das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer in Kraft. Es wurde mehrfach geändert und war grundsätzlich von einer abwehrenden Haltung geprägt: Das Gesetz sollte nur erwünschte Gruppen ins Land lassen. Seit 2008 gilt in der Schweiz das neue Ausländergesetz. Damit wird die Zulassung zum Arbeitsmarkt für Personen ausserhalb der Europäischen Union und der EFTA beschränkt auf besonders qualifizierte Arbeitskräfte. Weitere Informationen zum Thema: http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen/migration_analysen/weltweite_migration/migrationspolitik.html
![]() Falls ihr Kind noch wenig deutsch spricht, so ist das eine gute Gelegenheit, die Sprache zu verbessern. Die Abteilung Familienergänzende Kinderbetreuung kennt das Angebot.
![]() In der Regel überweist der Hausarzt oder der behandelnde Facharzt die Patientin/den Patienten ins Spital. Gründe für eine solche Einweisung können ausführliche Untersuchungen und Abklärungen, Beobachtungen, eine Operation oder eine Therapie sein. Beim Eintritt müssen Sie bei der Patientenanmeldung Angaben zu Ihrer Person und zu Ihrer Versicherung machen. Nehmen Sie dazu die Karte Ihrer Versicherung mit. Dann haben Sie alle nötigen Informationen zur Hand. Ob Sie während des Aufenthaltes in einem Einzel- Zweibett- oder einem Mehrbettzimmer sind, hängt von Ihrer abgeschlossenen Versicherung ab bzw. von der Höhe Ihrer Prämie. Ihr Arzt leitet diese Information direkt an das Krankenhaus weiter. Auf www.spitaeler.ch erhalten Sie einen Überblick über die Spitäler und speziellen Kliniken der Schweiz.
![]() Wichtig ist, dass die Patienten nicht ohne Einverständnis des Hausarztes direkt einen anderen Arzt aufsuchen. Von dieser Regelung ausgenommen sind:
Die Hausarztversicherten haben den Vorteil, in der Grundversicherung von einer Prämienreduktion bis zu 10 Prozent zu profitieren. Der Hausarzt wird über sämtliche Behandlungen sowie Untersuchungsergebnisse orientiert und kann somit eine optimale Betreuung sicherstellen.
![]() Sie brauchen aber auch Anregung und Förderung als Vorbereitung für die Schule und das spätere Leben. Vielen Kindern tut es gut, andere Kinder kennen zu lernen. In Thalwil gibt es verschiedene Spielgruppen.
Die Quellensteuer ist eine Steuer, welche nicht vom Steuerpflichtigen, sondern die direkt vom Arbeitgeber (bzw. allenfalls Versicherer) vor Auszahlung des geschuldeten Betrages in Abzug gebracht und dem Gemeinwesen abgeliefert wird. Der Quellensteuer unterliegen einerseits vor allem ausländische Arbeitnehmer/innen ohne Niederlassungsbewilligung (C) und andererseits im Ausland wohnende Künstler/innen und Sportler/innen sowie Empfänger/innen von Verwaltungsratsentschädigungen und Vorsorgeleistungen. Die Quellensteuer tritt an Stelle der Selbstdeklaration mittels einer Steuererklärung.
![]() Wenn das Gespräch nichts bringt, können Sie sich an die Schulleitung oder an die Schulpflege wenden. Die Schulpräsidentin bietet jeden ersten Montag des Monats eine Sprechstunde an (ausgenommen Schulferien). Anmeldungen nimmt das DLZ Bildung entgegen (044 723 22 66). Hilfe und Beratung bekommen Sie auch beim Amt für Jugend und Berufsberatung Kanton Zürich Region Süd oder beim Schulpsychologischen Dienst des Bezirks Horgen (sekretariat@spdhorgen.ch). Für Dolmetscher/innen können Sie sich an die Bildungsdirektion des Kantons Zürich wenden. [DLZ Bildung]
![]() Auch Schläge und leere Drohungen sind keine Erziehungsmittel. Bei langen Predigten schalten die Kinder und Jugendlichen bald einmal ab und hören gar nicht mehr richtig zu. Zeigen Sie ruhig Ihren Ärger, aber sprechen Sie nicht lange auf Ihr Kind ein. Ein klares «Ich will nicht, dass du das machst! Hast du das verstanden?» bringt mehr. Erinnern Sie an die vereinbarten Abmachungen und Regeln. Sagen Sie auch, was die Konsequenzen sind, wenn die Regeln gebrochen werden. Das Kind darf vielleicht ein paar Tage lang nicht fernsehen oder der Jugendliche darf am nächsten Samstag nicht in den Ausgang. Natürlich werden sie sich über solche Konsequenzen ärgern. Lassen Sie sich dadurch nicht unter Druck setzen. Denken Sie daran: Klare Regeln geben Ihrem Kind Halt und Orientierung.
Der Schulpsychologische Dienst (SPD) berät Lehrpersonen und Eltern, wenn ein Kind in der Schule Schwierigkeiten hat. Manche Kinder haben schlechte Noten und sind überfordert. Andere sind unterfordert und langweilen sich in der Schule. Wieder andere können sich schlecht konzentrieren oder sind unruhig im Unterricht. Oder ein Kind geht wegen der Schulkollegen nicht gern zur Schule. Die Schulpsychologin oder der Schulpsychologe führt Gespräche mit dem Kind und mit den Eltern. Er/Sie kann für die Abklärungen auch Tests verwenden. Aufgrund der Resultate wird die Schulpsychologin oder der Schulpsychologe Vorschläge machen, wie dem Kind am besten geholfen werden kann. Der Schulpsychologe kann geeignete Unterstützungs-Massnahmen oder auch die Versetzung in einen anderen Schultypus vorschlagen. Manchmal berät er auch einfach die Lehrperson, wie sie das Kind besser unterstützen und fördern kann. [DLZ Bildung]
Sie als Eltern sind verpflichtet, dass Ihre Kinder pünktlich zur Schule gehen und dass sie zuhause einen ruhigen Platz für die Hausaufgaben haben. Sie müssen auch darauf achten, dass die Kinder genügend schlafen und am Morgen vor der Schule frühstücken. Wenn die Kinder krank sind, müssen Sie die Lehrperson informieren. Es ist wichtig, dass Sie Kontakt zur Lehrerin oder zum Lehrer halten und dass Sie an Elternveranstaltungen wie zum Beispiel an den Besuchsvormittagen oder an Elternabenden teilnehmen. [DLZ Bildung]
![]() Sie haben das Recht auf Mitsprache bei Entscheiden über die Zuteilung ihres Kindes. Gegen Entscheide der Schulpflege über die Zuteilung des Kindes zu einem bestimmten Schultypus können Sie Rekurs beim Bezirksrat erheben. In Thalwil hat jede Schuleinheit ihren Elternrat. Deren Ziel ist es, die Kommunikation zwischen Eltern, Schule und Kindern zu fördern und die Lehrerschaft bei der Umsetzung diverser Projekte zu unterstützen. Die verschiedenen Elternräte haben sich zu einem „Netzwerk Elternräte Schulen Thalwil“ (NEST) zusammengeschlossen. Weitere Infos zu den Elternräten [DLZ Bildung]
Wo? Ort Wann? Zeitpunkt Wie viele? Anzahl der Verletzten Ärzte und Ärztinnen in Thalwil: www.aerzte-thalwil.ch/mitglieder.html Zahnärzte und Zahnärztinnen in Thalwil: www.thalwiler-zahnaerzte.ch [Telefon 0900 888 350]
![]() Der Besuch der «Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur» ist freiwillig. Die Noten, die das Kind in diesem Kurs erhält, werden im Zeugnis eingetragen. Je besser ein Kind seine Muttersprache spricht, desto einfacher fällt ihm das Erlernen der deutschen Sprache. Weitere Infos:Schule und Migration [DLZ Bildung]
Für Personen, die sich für eine Einbürgerung interessieren, hat die Gemeinde Thalwil alles Wissenswerte über Land, Kanton und Gemeinde zusammengestellt. Für weitere Infos zur Einbürgerung siehe auch unter Dienstleistungen.
Es gibt Noten von 1 bis 6. Die Noten bedeuten:
Im Zeugnis können auch halbe Noten stehen, zum Beispiel 4-5 oder 5-6. Jedes Kind bekommt zweimal im Jahr ein Zeugnis (Ende Januar und vor den Sommerferien). In der ersten Klasse gibt es keine Noten, aber zwei Elterngespräche. [DLZ Bildung]
Verschiedene Vereine organisieren Freizeitangebote. Zu nennen sind beispielsweise Sportvereine mit Jugendabteilungen (Infos: Fachstelle Sport oder Jugendvereine wie Abenteuerspielplatz, Blauring, Cevi, Pfadi. Die Übersicht bietet das Vereinsverzeichnis Grössere Kinder und Jugendliche wenden sich am besten an die Jugend- und Schulsozialarbeit der Gemeinde Thalwil
![]() Zum Schulprogramm kann auch 'Religion und Kultur' gehören. Viele Lehrpersonen führen regelmässige Besprechungen mit der ganzen Klasse durch (Klassenrat). Der allgemeine Religionsunterricht, in dem über alle Weltreligionen gesprochen wird, ist für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch. Der Unterricht in christlicher Religion (teilweise wird er auch «Biblische Geschichte» genannt) wird zum Teil von den Schulen, zum Teil von den Kirchen angeboten. Wer nicht der christlichen Religion angehört, kann auf Gesuch der Eltern von diesem Unterricht dispensiert werden. Erkundigen Sie sich bei der Lehrerin oder dem Lehrer oder beim DLZ Bildung. [DLZ Bildung]
Wenn das Kind krank ist, muss die Kindergärtnerin informiert werden. Rufen Sie im Kindergarten an. Alle Eltern von schulpflichtigen Kindern erhalten die so genannte „Schulorganisation“, in der alle Telefonnummern von Kindergärten und Lehrpersonen aufgeführt sind. Hinweis: Am Sonntag rufen Sie besser nur im Notfall an. Viele Lehrpersonen möchten auch einmal einen freien Tag. [DLZ Bildung]
![]() Eine Alternative bilden Tagesfamilien. Informieren Sie sich bei der Tageskindervermittlung. Weitere Infos dazu:
![]() Wenn Sie mit dem Vorschlag nicht einverstanden sind, können Sie das der Lehrperson oder dem Schulleiter mitteilen. Der definitive Entscheid wird durch die Schulpflege gefällt. Die Eltern können gegen diesen Entscheid Rekurs beim Bezirksrat einlegen. Bemerkung: Wenn Ihr Rekurs abgelehnt wird, müssen Sie als unterliegende Partei die Kosten (rund Fr. 300 bis 500) für das Verfahren übernehmen. [DLZ Bildung]
![]() Hilfe bietet auch der Elternnotruf Bei schulpflichtigen Kindern kann vielleicht auch die Schulsozialarbeit helfen. Sie erhalten kostenlos Hilfe und Beratung.
Adressauskünfte werden von der Einwohnerkontrolle nur schriftlich und gegen eine Gebühr von 10 bis 30 Fr. erteilt. Die Auskünfte richten sich nach dem kantonalen Gesetz über den Schutz von Personendaten (Datenschutzgesetz). Privaten Personen oder Organisationen werden im Einzelfall auf Gesuch hin maximal die folgenden Angaben bekannt gegeben (§ 9 Abs. 1 Datenschutzgesetz des Kantons Zürich): Name Vorname Adresse (in Thalwil oder Gattikon) Datum von Zu- und Wegzug Beruf. Wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird (Interessennachweis beilegen), werden zusätzlich maximal die folgenden Angaben bekannt gegeben (§ 9 Abs. 2 Datenschutzgesetz des Kantons Zürich): Zuzugs- und Wegzugsort Geburtsdatum Geschlecht Zivilstand Heimatort Pro Auskunft und angefragte Person verrechnen wir 10 bis 30 Fr., die Gebührenerhebung erfolgt mit einer Rechnung. Aus Datenschutz- sowie Sicherheitsgründen werden keine Adressauskünfte per e-Mail beantwortet. Bitte legen Sie immer ein frankiertes Rückantwortcouvert bei. Adresse: Gemeinde Thalwil, Einwohnerkontrolle, Alte Landstrasse 112, 8800 Thalwil
Je besser Kinder die Muttersprache sprechen, desto leichter lernen sie später die deutsche Sprache. Deshalb: Nehmen Sie sich Zeit, um mit Ihrem Kind in Ihrer Sprache zu sprechen. Plaudern Sie mit ihm, während Sie den Haushalt machen. Hören Sie zu, wenn es mit Ihnen spricht. Antworten Sie ihm. Gehen Sie mit ihm ins Freie – auf den Spielplatz, in den Wald, an den See, in den Zoo - sprechen Sie mit ihm über das, was es da zu sehen gibt und helfen Sie ihm so, seinen Wortschatz zu erweitern. Schauen Sie mit ihm Bilderbücher an und erzählen Sie ihm Geschichten. Auf dem Spielplatz oder in der Spielgruppe hat Ihr Kind Gelegenheit, mit deutschsprachigen Kindern zusammen zu sein. Freuen Sie sich mit ihm über die Wörter, die es auf Deutsch lernt. Das macht ihm Mut, weitere Wörter zu lernen. Achten Sie auch auf die Angebote der Bibliothek Rosengarten
![]() Falls ihr Kind rasch aufgibt, wenn ihm etwas nicht gelingt oder sehr häufig das Spiel wechselt, hilft es ihm, wenn Sie ihm Mut machen, es nochmals zu probieren. Damit fördern Sie seine Ausdauer und sein Konzentrationsvermögen. Kinder, die in den ersten Lebensjahren gefördert werden, haben später viel bessere Chancen, in der Schule erfolgreich zu sein.
![]() Wenn Sie gleichzeitig auch Freude über deutsche Wörter zeigen, die das Kind aus dem Kindergarten mitbringt, dann ist das eine gute Unterstützung. Mütter und Väter, die am Arbeitsplatz, im Gespräch mit Nachbarn oder in einem Kurs die deutsche Sprache lernen, helfen damit gleichzeitig auch den Kindern auf ihrem Weg durch den Kindergarten und die Schule. [DLZ Bildung]
Wenn wir den Kindern Freiräume geben, heisst das nicht, dass wir sie damit allein lassen sollen. Häufige Warnungen vor dieser oder jener Gefahr machen die Kinder eher neugierig. Es ist entscheidend, dass Sie sich von klein an für die Erlebnisse Ihres Kindes interessieren, dass Sie sich Zeit nehmen, um ihm zuzuhören und es ernst nehmen. Dann wird es auch von seinen Erfahrungen erzählen, wenn es grösser wird, auch dann, wenn etwas schwierig war oder schief gelaufen ist. Alle Kinder machen manchmal einen Fehler – so wie wir Erwachsenen. In einem Klima von Achtung und von Wärme kann auch über Fehler gesprochen werden, sowie darüber, was man das nächste Mal besser machen könnte.
![]() Wenn Sie während des Schuljahres nach Thalwil ziehen, wird die Schule über Ihre Anmeldung bei der Gemeinde informiert; die Schule wird Sie in der Folge kontaktieren. Sie können jedoch auch das Anmeldeformular aus dem Online-Schalter der Gemeinde-Website verwenden. [DLZ Bildung]
![]() Ein kleines Kind kann Gefahren noch nicht einschätzen. Es braucht Erwachsene, die ihm sagen, dass es nicht mit der Steckdose spielen, eine heisse Herdplatte berühren oder ins Auto von fremden Leuten einsteigen darf. Später bilden die Grenzen, die Sie ihm setzen, mehr eine Art Rahmen, in dem sich Ihr Kind frei bewegen kann. Sie können Ihr Kind ja nicht immer begleiten und beschützen. Es muss lernen, sich selbständig zu bewegen. Die Regeln und Grenzen müssen im Lauf der Zeit immer wieder neu angepasst werden. Das braucht viele Gespräche mit dem Kind. Es wird die Regeln besser einhalten, wenn es sie versteht. Zuviel Freiheit und Verantwortung überfordert die Kinder. Zuwenig Freiheit und Verantwortung nimmt ihnen die Möglichkeit, aus eigener Kraft Lernschritte zu machen, die für ihr späteres Leben wichtig sind. Sie kennen Ihr Kind am besten. Nehmen Sie sich Zeit, um ihm zuzuhören und mit ihm über seine Erlebnisse und Erfahrungen zu sprechen. So können Sie auch spüren, in welchen Bereichen es schon bereit und fähig ist, Verantwortung für sich zu übernehmen und wo es noch einen engeren Rahmen braucht.
Kinder wachsen rasch und entwickeln immer wieder neue Interessen. In Kleiderbörsen und Spielzeugbörsen gibt es für wenig Geld fast neuwertige Kleider und Spielsachen. Bilderbücher und Spiele können in der Ludothek und in der Bibliothek ausgeliehen werden. Eine andere Möglichkeit sind Börsen (Velo und Spiesachen), der Bring- und Holtag sowie die beiden Flohmärkte (Frühling und Sommer). Die Daten sind im Veranstaltungskalender publiziert. Weitere Infos: siehe Bereich Freizeit mit Kindern
![]() Findet sich keine Lösung, können Sie sich an die Schulleitung, den/die zuständige Schulsozialarbeiter/in oder an die Schulpflege wenden. Hilfe und Beratung erhalten sie auch beim Schulpsychologischen Dienst des Bezirks Horgen (sekretariat@spdhorgen.ch) oder beim Amt für Jugend und Berufsberatung Kanton Zürich / http://www.ajb.zh.ch/sued/ [DLZ Bildung]
![]() Für grössere Kinder gibt es in Talwil spannende Geräte in den Spielanlagen der Schulhäuser. Auch gibt es den Abenteuer-Spielplatz des gleichnamigen Vereins. Hier haben die Kinder Platz zum Herumrennen und Klettern oder sie können selber etwas bauen oder gestalten. Ganz in der Nähe in Rüschlikon liegt der Park im Grünen, auch bekannt unter Dutti-Park. Der Park lädt zum Verweilen und Geniessen ein. Der Eintritt ist frei. Ein vielfältiges Kulturprogramm unterhält die grossen und kleinen Gäste. Der grosszügige Spielplatz sowie die verschiedenen Rasenflächen laden zum spielen und sich austoben ein. Und bei schönem Wetter können sich die Kinder im neuen Wasserspiel abkühlen. Für Kinder ab etwa 2 Jahren gibt es auch Spielgruppen. Während einzelnen Stunden in der Woche werden sie von Fachpersonen betreut und gefördert. In einer solchen Gruppe hat Ihr Kind Gelegenheit, mit Gleichaltrigen zusammen zu sein und sich gleichzeitig für den Kindergarten und die Schule vorzubereiten. Infos dazu bietet das Amt für Jugend und Berufsberatung, Region Süd: http://www.ajb.zh.ch/de/sued/ In Thalwil organisiert zum Beispiel der Elternverein Spielgruppen
Wir bitten Sie, persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle, Alte Landstrasse 112, Thalwil, vorbeizukommen. Schweizerische Staatsangehörige bringen bitte den Schriftenempfangsschein mit, ausländische Staatsangehörige den Ausländerausweis.
Identitätskarten (IDK) müssen persönlich bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Die Ausstellungsfrist beträgt max. 15 Arbeitstage ab Antragsstellung. Kombi (Pass und IDK) müssen beim kantonalen Passbüro beantragt werden, bitte lesen Sie auf der Informationsseite zum Pass weiter. Antragsverfahren: Wer eine Identitätskarte benötigt, muss immer persönlich bei der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde vorsprechen. Folgend Unterlagen sind mitzubringen:
Ausweise für Minderjährige und Entmündigte: Minderjährige müssen in Begleitung eines Elternteils sein, welcher das Sorgerecht besitzt. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können. Entmündigte Personen müssen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung sein. Der sorgeberechtigte Elternteil oder die gesetzliche Vertretung haben den Ausweisantrag unterschriftlich zu bestätigen. Ausweisarten, Preise, Gültigkeit der Ausweise, Ausstellungsfristen:
Weitere Hinweise finden Sie unter: http://www.schweizerpass.ch oder http://www.ds.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/de/themen/pass.html
Wollen Sie einen Pass bestellen, verlängern oder ändern oder haben Sie Ihren Pass verloren? Seit dem 1. März 2010 gibt es nur noch den neuen biometrischen Pass (Pass 10). Dieser Pass muss direkt beim Passbüro - aber nur auf vorgängige Anmeldung über Internet www.schweizerpass.ch oder Telefon 043 259 73 73 - beantragt werden. Das Passbüro befindet sich am Sihlquai 253 in 8005 Zürich.
Der Geburtsschein, Eheschein und Todesschein ist nur beim Zivilstandsamt des Ereignisortes erhältlich. Beachten Sie die Ereignisorte: für den Geburtsschein: Geburtsort für den Eheschein: Trauungsort für den Todesschein: Todesort Beachten Sie die Bestellmöglichkein im Online-Schalter
Der Personenstandausweis und der Familienschein sind Auszüge aus dem Familienregister, das am Heimatort geführt wird. Diese beiden Dokumente sind daher beim Zivilstandskreis zu bestellen, zu dem der Heimatort gehört. Beachten Sie dazu die Bestellmöglichkeit im Online-Schalter.
In Paragraph 309 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) ist detailliert aufgelistet, für welche Bauvorhaben ein Baugesuch eingereicht werden muss. Grundsätzlich gilt die Gesuchspflicht für das Erstellen von Bauten, Anlagen, Ausstattungen und Ausrüstungen. Was sich konkret hinter diesen Begriffen verbirgt, kann der Allgemeinen Bauverordnung (§§ 1-4 ABV) entnommen werden. Baugesuche sind ferner einzureichen für das Erstellen von Mauern und Einfriedungen, Fahrzeugabstellplätzen, Werk- und Lagerplätzen, Aussenantennen und Reklameanlagen. Schliesslich unterliegen folgende Veränderungen der Bewilligungspflicht: Nutzungsänderungen bei Räumlichkeiten und Flächen, denen baurechtliche Bedeutung zukommt, Abbruch von Gebäuden in Kernzonen, die Unterteilung von Grundstücken, wesentliche Geländeveränderungen, Änderungen der Bewirtschaftung oder Gestaltung von Grundstücken in der Freihaltezone und das Fällen von Bäumen, die im Natur- und Landschaftsschutzinventar der Gemeinde verzeichnet sind. Nur wenige Bauvorhaben dürfen ohne Baugesuch realisiert werden. Um welche es sich dabei handelt, kann der Bauverfahrensverordnung entnommen werden.
Baugesuchsunterlagen können während der 20-tägigen Auflagefrist von allen Interessierten eingesehen werden. Kostenpflichtige Kopien dürfen indes nur an Rekursberechtigte und an Personen abgegeben werden, die über eine Vollmacht der Gesuchstellenden verfügen. Anderen Personen steht die Möglichkeit offen, Skizzen der Pläne anzufertigen. Nach Ablauf der Auflagefrist sind die Unterlagen öffentlich zugänglich. Kopien dürfen indes nur an Personen abgegeben werden, die eine Vollmacht des aktuellen Grundeigentümers oder der Grundeigentümerin vorlegen können.
Immer wieder wird das Bauamt gebeten, bei nachbarlichen Konflikten um grenznahe Bäume und Hecken sanktionierend einzugreifen. Da es sich in solchen Fällen um Probleme des Privat- und nicht des öffentlichen Rechts handelt, sind der Gemeinde jedoch die Hände gebunden. Wie die Privaten bei Streitigkeiten um Pflanzen und Einfriedungen vorzugehen haben, das regelt das Einführungsgesetz zum ZGB. Die Gemeinde wird nur dann aktiv, wenn Ast- und Blattwerk nicht den Vorschriften der kantonalen Strassenabstandsverordnung entspricht.
Der Gebührenrahmen für das Baubewilligungsverfahren ist in der kantonalen Verordnung über die Gebühren der Gemeindebehörden, lit. E Bauwesen, festgelegt. In Thalwil beträgt die Minimalgebühr für ein Anzeigeverfahren 330.- Franken. Im ordentlichen Verfahren beträgt die Minimalgebühr 450.- Franken. Für grössere Bauvorhaben hängt die Gebühr von verschiedenen Faktoren ab. Einen wesentlichen Einfluss auf die Gebührenhöhe hat die Zahl der Wohnungen und Parkplätze sowie allfälliger Sonderaufwand. Zusätzlich wird eine separate Gebühr für die feuerpolizeiliche Vernehmlassung im Baubewilligungsverfahren erhoben. Für genauere Angaben zu baupolizeilichen und feuerpolizeilichen Gebühren wenden Sie sich an das DLZ Planung, Bau und Vermessung.
Die Anforderungen an die Gestaltung von Bauten, Anlagen und Umschwung sind in § 238 PBG geregelt. Da die Vorschriften nicht besonders eng gefasst sind, lassen sie den Baubehörden einen erheblichen Ermessensspielraum bei der Bewertung gestalterischer Aspekte. Die Thalwiler Baukommission pflegt denn auch die Praxis, diesen Spielraum wahrzunehmen und vergleichsweise strenge Massstäbe anzusetzen. Vor allem in ortsbaulich sensiblen Gebieten fordert sie eine Entwurfsqualiät, die der Gesamtwirkung von Bau und Umgebung ausreichend Rechnung trägt. Um dieses Ziel zu erreichen, empfiehlt die Baubehörde, Entwürfe von ortsbaulich heiklen Projekten frühzeitig zu einer informellen Begutachtung einzureichen. Damit lassen sich nicht nur unangenehme Überraschungen für die Bauwilligen vermeiden, sondern auch die öffentlichen Interessen an der Ortsbildgestaltung rechtzeitig einbringen. Dieses Vorgehen hat sich bisher bestens bewährt und wird insbesondere auch von den Bauwilligen sehr geschätzt.
Wie in Thalwil gebaut werden darf, das bestimmen in erster Linie das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) sowie die Thalwiler Bau- und Zonenordnung (BZO). Ergänzt werden diese Grundlagen des öffentlichen Rechts durch Vorschriften des Bundesrechts (z.B. Raumplanungsgesetz, Umweltschutzgesetz, Luftreinhalteverordnung, Lärmschutzverordnung) und durch Verordnungen des Kantons (z.B. Allgemeine Bauverordnung, Besondere Bauverordnungen I und II, usw.). Eine weitere Orientierungshilfe in baurechtlichen Fragen ist schliesslich auch die Praxis des Regierungsrates und Rechtsentscheide des Verwaltungsgerichtes. Angesichts der vielen Vorschriften im Baurecht empfiehlt es sich, im Zweifelsfall rechtzeitig mit dem Bausekretariat Kontakt aufzunehmen.
Baugesuche haben alle Unterlagen zu enthalten, die für die Beurteilung des Vorhabens nötig sind. Dazu zählen in jedem Fall
Je nach Einzelfall sind weitere Unterlagen nötig (z.B. Nutzungsberechnungen, Zustimmungserklärungen, Wärmedämm- und Lärmschutznachweise) oder weitere Unterlagensätze, wenn kantonale Stellen miteinbezogen werden müssen. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich deshalb, vorgängig mit dem Bausekretariat Kontakt aufzunehmen.
Bauvorhaben, die im ordentlichen Verfahren behandelt werden, müssen öffentlich bekannt gemacht werden. Zu diesem Zweck sind darstellbare Projekte auszustecken, in jedem Fall aber im kantonalen Amtsblatt und im Anzeiger des Wahlkreises Thalwil auszuschreiben. Vom Publikationszeitpunkt an liegen die Gesuchsunterlagen dann während 20 Tagen beim DLZ Planung, Bau und Vermessung öffentlich auf. Wer sich durch das Bauvorhaben in seinen Interessen betroffen fühlt und dieses Interesse auch nachweisen kann (§ 338a PBG), hat bei der Thalwiler Baukommission während der 20-tägigen Auflagefrist die Zustellung des baurechtlichen Entscheides schriftlich zu verlangen. Geht das Begehren verspätet ein, ist das Rekursrecht verwirkt. Ist dagegen das Begehren rechtzeitig eingereicht worden, stellt die Baukommission den Gesuchstellenden alle baurechtlichen Entscheide über das Vorhaben zu (Gebühr: Fr. 50.-). Die Begehrenden haben dann die Möglichkeit, vom Empfangszeitpunkt an während 30 Tagen bei der zuständigen Instanz (in der Regel die Baurekurskommission II in Zürich) einen Rekurs anzumelden.
Die Verfahrensdauer ist im wesentlichen von der Bedeutung und vom Standort des Bauvorhabens abhängig. Die Einzelheiten sind in der Bauverfahrensverordnung geregelt. Untergeordnete Bauvorhaben, die keine Interessen von Einspracheberechtigten oder des Natur- und Heimatschutzes tangieren, können im sog. Anzeigeverfahren behandelt werden. Dieses vereinfachte Verfahren muss von der Behörde innerhalb von sieben Wochen abschliessend behandelt werden (drei Wochen Vorprüfung, vier Wochen Prüfung). In Thalwil entscheidet der Bauvorstand, an den die Zuständigkeit für solche Verfahren delegiert worden ist, erfahrungsgemäss innerhalb von etwa drei bis vier Wochen. Bei Vorhaben im sog. ordentlichen Verfahren trifft die kommunale Behörde ihren Entscheid innerhalb von zwei Monaten ab Vorprüfung (max. drei Wochen). Für die erstmalige Beurteilung von Neubau- und grösseren Umbauvorhaben steht ihr eine Zeitspanne von vier Monaten ab Vorprüfung zur Verfügung. In Thalwil entscheidet die Baukommission in aller Regel innerhalb von 2 ½ Monaten. Mitunter etwas länger dauern Verfahren, die mit kantonalen Stellen koordiniert und deren Entscheide gemeinsam mit der kommunalen Baubewilligung eröffnet werden müssen. Baubewilligungen werden 30 Tage nach Erhalt rechtskräftig, sofern keine Rechtsmittel gegen die Beschlüsse erhoben werden. Rekurs- und Beschwerdeverfahren können die Rechtskraft erheblich hinausschieben.
In vereinzelten Gemeinden des Kantons führt das Bauamt ein Register über freies Bauland und erwerbbares Stockwerkeigentum. Kaufwillige gelangen deshalb auch in Thalwil häufig an das DLZ Planung, Bau und Vermessung oder an die Gemeinderatskanzlei, um sich nach Land und Immobilien zu erkundigen. Die Gemeinde führt kein solches Register. Die Gemeinde Thalwil verfügt selber weder über erschlossenes noch baureifes oder sich in Entwicklung befindliches Bauland für Wohn- sowie Geschäftsbauten. Auch stehen keine gemeindeeigenen Liegenschaften zur Vermietung an. Bezüglich des Liegenschaftenmarktes verweisen wir Sie auf
Vermietbare Gemeindewohnungen werden durch die Firma Ziegler-Immobilien AG, Schützenstrasse 1, Thalwil, 044 722 61 61, verwaltet.
![]() Siehe auch: www.ausbildungsbeitraege.ch
![]() Wenden Sie sich an die Stipendienberatung Kanton Zürich oder erkundigen Sie sich beim biz horgen: Berufsberatung Kanton Zürich Lindenstrasse 4, 8810 Horgen Tel. 043 259 92 60 / biz.horgen@ajb.zh.ch http://www.ajb.zh.ch/sued/
Die Informationen zur Bildung sind unter der Hauptnavigation Bildung zu finden, so auch der Ferienplan
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![]() Informelle Bildung hingegen meint Fähigkeiten, die Sie sich persönlich aneignen, also ohne Kurs oder offizielle Ausbildung. Das kann in der Hausarbeit geschehen, im Beruf beim Durchführen von Aufgaben, in der Familie oder in der ehrenamtlichen Freiwilligenarbeit. In der Schweiz ist unbestritten, dass solche Fähigkeiten auch wichtige Qualifikationen für das Arbeitsleben darstellen. Es gibt deshalb Bemühungen, diese Fähigkeiten anerkennen zu lassen (siehe unter Publiaktionen: Sozialzeitausweis). Siehe zum Beispiel unter: www.valida.ch
Schülerinnen und Schüler, die eine Mittelschule mit Maturabschluss besucht haben, können ein Studium beginnen, an der Universität, an der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) oder an einer Fachhochschule.
Gute Schülerinnen und Schüler können im 8. oder 9. Schuljahr (in Thalwilwil ist das die 2. oder 3. Klasse der Sekundarschule) eine Aufnahmeprüfung für die Mittelschule machen. Es gibt auch die Möglichkeit, direkt aus der 6. Klasse in die Mittelschule (Gymnasium) einzutreten. Auch dafür ist eine Prüfung nötig. Für Kinder, die aus der 6. Klasse ins Gymnasium übertreten, gelten die ersten drei Jahre als Teil der obligatorischen Schulzeit.
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Ja, auch Personen ohne Schweizer Pass dürfen einen Verein gründen oder einem Verein beitreten. Vielleicht planen Sie ein Integrationsprojekt und möchten die kantonale Integrationsstelle oder beispielsweise eine Firma oder die Gemeinde um finanzielle Unterstützung angehen. Oder Sie brauchen von der Gemeinde eine Bewilligung (z.B. für Alkoholausschank). Dann haben Sie mit einem Verein unter Umständen bessere Chancen. Das gilt im Übrigen für viele verschiedene Projekte.
![]() Wenn Sie in der Liste einen Verein anklicken, finden Sie mehr Informationen und auch Angaben zu den Kontaktpersonen. Rufen Sie doch einfach an. Falls Sie selbst einen neuen Verein gegründet haben, dann melden Sie ihn am besten gleich online an. So kann er von Interessierten leicht gefunden werden. Sie können sich auch bei der Fachstelle Kultur bzw. der Fachstelle Sport erkundigen.
Sie finden die Veranstaltungen der Vereine direkt auf der Detailseite (Porträt) zum Verein in unserem Webauftritt. Klicken Sie dazu in unserer Vereinsliste auf den gewünschten Verein. Zusätzlich werden die Vereinsanlässe auch in unserem allgemeinen Veranstaltungskalender angezeigt. Wenn Sie selber einen Eintrag für den Veranstaltungskalender erfassen wollen, gehen Sie wie folgt vor:
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Neu bietet auch die Schule Thalwil betreute Aufgaben- oder Studiumstunden an. Die Schulleitungen wissen Bescheid. Weitere Betreuungsmöglichkeit bietet die Tages- und Pflegekindervermittlung. Vielleicht können Sie sich auch mit anderen Eltern organisieren: Sie passen auf die Kinder auf, wenn andere Eltern arbeiten und umgekehrt.
Nein, in der Regel nicht. Sie können auch als Privatperson ein Quartierfest organisieren.
![]() Sie können es von klein auf darin unterstützen. Nehmen Sie sich Zeit, um mit ihm zu plaudern und ihm zuzuhören. Wenn ein Kind spürt, dass es von den Erwachsenen in seinen Gefühlen und Gedanken geachtet und respektiert wird, gibt ihm das Selbstvertrauen. So kann es sich auch in schwierigen Situationen besser behaupten. Achten Sie auch darauf, dass Ihr Kind von klein auf viele Möglichkeiten hat, um aktiv und kreativ zu spielen. Dann wird es auch später eigene Ideen haben, was es mit seiner freien Zeit anfangen kann. Dadurch ist es weniger beeinflussbar durch Jugendliche, die herumhängen. Mit kleinen Kindern über die Gefahr von Drogen zu sprechen bringt nichts. Im Gegenteil, das kann sie sogar eher neugierig machen. Wenn die Kinder grösser werden, lohnt es sich aber, mit ihnen über die Schädlichkeit von Tabak, Alkohol und Drogen zu sprechen: sachliche Informationen bringen dabei mehr als Drohungen oder Predigten. Für Fragen im Zusammenhang mit Sucht und Drogen können Sie sich an die folgenden Stellen wenden:
Gute Tipps und kostenlose Beratung bietet auch der Webweiser zu Jugend, Familie und Beruf (www.lotse.zh.ch). Auf dem Portal Suchtprävention im Kanton Zürich findet sich auch ein Selbsttest sowie umfangreichen Infomaterial für Eltern.
Nein, im Gegenteil: Es ist sogar relativ einfach, einen Verein zu gründen. Dafür braucht es:
Aber keine Angst: Für alle diesen Etappen existieren Hilfsmittel wie beispielsweise allgemeine Statuten, die Sie nur für Ihre Zwecke abändern müssen. Ausserdem gibt es verschiedene Anlaufstellen:
![]() Wenn Ihr Kind die vereinbarten Abmachungen nicht einhält, sollten Sie reagieren. Zeigen Sie ruhig auch Ihren Ärger, aber sprechen Sie nicht lange auf Ihr Kind ein. Bei langen Predigten schalten die Kinder und Jugendlichen bald einmal ab und hören gar nicht mehr richtig zu. Auch Schläge und leere Drohungen sind keine Erziehungsmittel. Ein knappes, wenn nötig auch zorniges: «Ich will nicht, dass du das machst! Hast du das verstanden?» bringt mehr. Erinnern Sie Ihr Kind an die vereinbarten Abmachungen und Regeln. Es muss auch merken, dass es Konsequenzen gibt, wenn die Regeln nicht eingehalten werden. Wenn das Kind nach der Schule nicht heimkommt, darf es vielleicht am Abend nicht fernsehen oder der Jugendliche, der sich nicht an die vereinbarten Zeiten hält, darf am folgenden Samstag nicht in den Ausgang. Natürlich wird sich das Kind über eine solche Konsequenz ärgern. Lassen Sie sich dadurch nicht unter Druck setzen. Denken Sie daran: Klare Regeln geben Ihrem Kind Halt und Orientierung. www.lotse.zh.ch – ist ein hilfreicher Webweiser zu Jugend, Familie und Beruf
![]() Deshalb lohnt es sich, dass Sie mit Ihrem Kind klare Regeln abmachen, wann und wie lange es fernsehen darf. Die Regel kann zum Beispiel lauten: Ein Kind von acht Jahren darf höchstens drei Stunden in der Woche fernsehen. Es muss die Sendungen, die es schauen will, mit Ihnen zusammen auswählen. So können Sie auch darauf achten, dass die Sendungen für sein Alter geeignet sind.
![]() Zeigen Sie ihm Ihre Freude und Ihr Interesse an seinen Spielen und Zeichnungen. Und wenn ihm einmal etwas nicht so gelingt, wie es möchte, machen Sie ihm Mut, es nochmals zu versuchen. Das ist der beste Antrieb für Ihr Kind, um weitere Schritte zu machen. Geben Sie ihm auch Raum, dass es sich genügend bewegen kann und Spass an seiner eigenen Kraft und Beweglichkeit bekommt. Und vergessen Sie nicht, dass Sie für Ihr Kind ein wichtiges Vorbild sind. Ihr Kind beobachtet sehr genau, wie Sie selber Ihre Freizeit verbringen. In Familien, in denen viel miteinander geplaudert und gespielt wird und in Familien, die Ausflüge in die Natur machen, haben alle mehr Spass. Gleichzeitig erhalten die Kinder viele Impulse für einen sinnvollen Umgang mit ihrer Freizeit.
Nicht nur Schweizerinnen und Schweizer, sondern auch immer mehr Migrantinnen und Migranten engagieren sich in Vereinen. In einem Verein kann man die Deutsche Sprache lernen und verbessern, und gleichzeitig Leute kennen lernen, welche die gleichen Interessen verfolgen. Damit erweitert sich das eigene Beziehungsnetz und man ist in der Gemeinde oder im Quartier besser verankert. In einem Verein kann man sich gratis neue Kompetenzen aneignen: beispielsweise neue Informatikkenntnisse, wie man ein Budget aufstellt oder wie man die Aufgabenverteilung einer Gruppe organisiert. Diese Kompetenzen können auch für das Berufsleben wichtig sein. Gleichzeitig kann man aber auch eigene Kompetenzen einbringen und so zu einer Bereicherung beitragen. Bei allen beruflichen Aspekten darf man aber nicht vergessen: In einem Verein aktiv zu sein bedeutet auch Spass und Geselligkeit. Es gibt einem das Gefühl, etwas Nützliches zu tun, es steigert das Selbstwertgefühl.
![]() Für Fragen hinsichtlich Freiwilligenarbeit in Thalwil in den Bereichen Sport und Kultur sind ebenfalls die beiden entsprechenden Fachstellen zuständig. Der Gemeinderat lädt regelmässig alle in Thalwil Freiwilligenarbeit Leistenden zu einem Empfang ein - als Dankeschön für die grosse Arbeit im Dienste der Allgemeinheit.
![]() Juristisch gesehen ist ein Verein eine so genannte Rechtspersönlichkeit mit Rechten und Pflichten. Der Verein wird in den Artikeln 60 bis 79 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) geregelt. Vereine mit Einnahmen von mehr als 100'000 Franken pro Jahr müssen sich im Handelsregister eintragen lassen, die anderen Vereine funktionieren ohne Eintrag. Thalwil hat ein reges Vereinsleben, wie die lange Vereinsliste veranschaulicht. [Fachstellen Kultur und Sport]
![]() Man kann diese Art von Zeugnis gut gebrauchen, wenn man auf Stellensuche ist. Der Sozialzeitausweis besteht aus einer Kartonmappe mit Nachweisformularen und Leitfaden zur Anwendung. Angenehmer Nebeneffekt: Mit dem Sozialzeitausweis erhält man oftmals Rabatte bei Kulturanlässen. Infos: www.sozialzeitausweis.ch In Thalwil ist der Sozialzeitausweis bei der Zentrale im Gemeindehaus erhältlich. Er kann auch online bestellt werden.
![]() Grössere Kinder und Jugendliche wenden sich am besten an die Jugend- und Schulsozialarbeit der Gemeinde Thalwil
![]() Manchmal geht es einfacher über das Internet. Es gibt besipeilsweise die Seiten www.local.ch, www.telsearch.ch, oder www.search.ch. Dort kann man auch nur die Namen eingeben, ohne die Ortschaft zu kennen. Oder man kann eine Telefonnummer eintippen und so den Namen herausfinden. Coiffeur, Versicherung, Autogarage oder Reisebüro gesucht? Gewerbliche Telefonnummern und Adressen findet man unter den „gelben Seiten“. Und zwar ebenfalls im Telefonbuch drin oder dann ganz einfach unter http://yellow.local.ch/de/ Natürlich kann man immer auch eine Auskunftsnummer anwählen, beispielsweise die Nummer 1811 oder 1818. Diese sind aber kostenpflichtig.
Mit den Helvatel-Zugangsnummern können Sie sehr günstig Telefonate ins ausländische Festnetz und in die Mobilnetze (weltweit) führen. Ganz einfach: ohne Anmeldung und ohne monatliche Grundgebühr!. Unter www.helvatel.ch (> dann "Tarifliste") finden Sie für die verschiedenen Staaten eine bestimmte Vorwahl; damit zahlen Sie pro Minute dann oft nur wenige Rappen! Sie können aber auch einmal die Internet-Telefonie ausprobieren: Damit ist es sogar möglich, kostenlos zu telefonieren. Sie brauchen einzig einen Computer mit Internet-Anschluss. Kostenlose Anrufe, Videoanrufe und Sofortnachrichten über das Internet sowie preiswerte Anrufe in Fest- und Mobilfunknetze überall auf der Welt bietet skype. Versuchen Sie es doch einmal über Skype. Es gibt aber auch viele andere Angebote. Auch Swisscom kennt eine günstige Lösung – das Pauschalabo International. Google listet eine Vielzahl von weiteren Anbietern auf.
![]() In der Spielzeugbörse werden bereits gebrauchte, aber noch funktionstüchtige Spielsachen günstig angeboten. Diese Börse findet in Thalwil einmal pro Jahr statt, und zwar immer im November. Organisiert wird sie vom Elternverein, die Daten werden jeweils unter den Anlässen publiziert. Infos zu weiteren Börsen oder Tauschgelegenheiten finden Sie hier Kinder freuen sich am meisten über Spiele, die sie selber erfinden können. Dafür brauchen sie keine teuren Spielsachen. Mit leeren Schachteln, Stoffen, Papier und Farben, Holzklötzen, Legos, Puppen und Stofftieren gestalten sie ihre eigene Welt und entwickeln gleichzeitig ihre Intelligenz, ihr Konzentrationsvermögen, ihre Beobachtungsgabe und viele andere Fähigkeiten.
![]() Für grössere Kinder gibt es in Thalwil einen Abenteuer-Spielplatz. Hier haben sie Platz zum Herumrennen und Klettern oder sie können Nach Anleitung selber bauen oder gestalten. Ganz in der Nähe in Rüschlikon liegt der Park im Grünen, auch bekannt unter Dutti-Park. Der Park lädt zum Verweilen und Geniessen ein. Der Eintritt ist frei. Ein vielfältiges Kulturprogramm unterhält die grossen und kleinen Gäste. Der grosszügige Spielplatz sowie die verschiedenen Rasenflächen laden zum spielen und sich austoben ein. Und bei schönem Wetter können sich die Kinder im neuen Wasserspiel abkühlen. Für Kinder ab etwa zwei Jahren gibt es auch Spielgruppen. Während einzelnen Stunden in der Woche werden sie von Fachpersonen betreut und gefördert. In einer solchen Gruppe hat Ihr Kind Gelegenheit, mit Gleichaltrigen zusammen zu sein und sich gleichzeitig für den Kindergarten und die Schule vorzubereiten. Infos dazu bietet das Amt für Jugend und Berufsberatung, Region Süd: http://www.ajb.zh.ch/de/sued/. In Thalwil organisiert zum Beispiel der Elternverein Spielgruppen.
![]() Die Schweizer Mundart wird von allen Schichten gesprochen, also vom einfachen Arbeiter bis zum Manager. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts versuchte der damalige General Wille, das Hochdeutsch als die Sprache der besseren Leute einzuführen. Das klappte jedoch nicht. Seit dem zweiten Weltkrieg ist das Schweizerdeutsch sogar noch im Vormarsch. Es ist ein wichtiger Teil der Deutschschweizer Identität und dient als Abgrenzung gegenüber Deutschland. Die Schweizer Mundart gilt als Sprache des Herzens, das Hochdeutsch demgegenüber als Sprache des Intellekts. Die Schweizer Mundart betont den Ausgleich und den friedlichen Umgang miteinander, das Hochdeutsch demgegenüber steht für klare Kommunikation. Weltweit werden rund 6'500 Sprachen gesprochen. Viele dieser werden nur noch von wenigen älteren Menschen gesprochen und in nächster Zeit wohl verschwinden.
Seit 1970 gibt es einen eigentlichen Boom der Mundart: Mundart-Rock, Mundart-Bücher, Mundart-Theater etc. Heute ist Mundart vor allem bei den Jugendlichen sehr beliebt. So schreiben sie bspw. ihre SMS vorwiegend in Mundart. Kritiker dieses Trends behaupten, dass sei vor allem deshalb so, weil es in der Mundart keine klaren Sprachregeln gibt und man deshalb auch kaum Schreibfehler machen könne. Und sie warnen vor dem Verfall des Hochdeutschen. Deshalb soll schon im Kindergarten, aber vor allem in der Schule wieder konsequenter Hochdeutsch gesprochen werden. Allerdings ist die Mundart von heute nicht mehr die Mundart von vor 100 Jahren. Heute nähern wir uns einer Art «Agglomerationsmischmasch» aus Mundart und Anglizismen: «gömmer go shoppe» oder «de Tescht isch mega easy gsii» kommen den jungen Leuten heute locker von den Lippen.
![]() Aber Achtung, das Erlernen einer Sprache braucht ein bis zwei Jahre Zeit, also lassen Sie sich von den anfänglichen Schwierigkeiten nicht entmutigen. Sie können ihre Sprachkenntnisse verbessern, indem sie deutschsprachige Zeitungen lesen, die Informationen am Radio hören oder fernsehen. In Thalwil finden Sie an vielen Bushaltestellen Gratiszeitungen. Sie können aber auch eine regional ausgerichtete Zeitung abonnieren. Sie geben über das Gemeindeleben und über viele Veranstaltungen Auskunft. In der Bibliothek finden Sie viele nationale und internationale Zeitungen. In Thalwil gibt es Deutschkurse. Sie richten sich an Anfängerinnen und Anfänger sowie an Fortgeschrittene (verschiedene Niveaus). Sie sind auch für Personen mit wenig Schulbildung geeignet. Weitere Angebote bieten zum Beispiel die Migros Klubschulen, das Bildungszentrum Horgen usw. Vergleichen Sie die Preise und profitieren Sie von der Möglichkeit, bei einem Kurs versuchsweise hineinzuschauen. Nur so sehen Sie, ob die Kurse ihren Bedürfnissen entsprechen. [DLZ Soziales]
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An der Schule Thalwil wird Deutsch als Zweitsprache (DaZ) unterrichtet. Dies für Kinder, die noch Mühe mit der deutschen Sprache haben. Die Zuteilung erfolgt über die Lehrperson. [DLZ Bildung]
![]() Hilfreich sind die Informationen der kantonalen Fachstelle für Integration mit den kantonalen Integrationsangeboten sowie vielen hilfreichen Tipps. Ebenfalls wertvolle Hinweise finden sich auf der Homepage des Bundesamts für Migration
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Der Tag wird in der gesamten Schweiz am 1. August begangen und ist dort ein gesetzlicher Feiertag. Das Datum ist jedoch historisch nicht belegt. Im Bundesbrief heisst es lediglich «im Jahre des Herrn 1291 zu Anfang des Monats August.»
Es gibt die Bezeichnungen "aktives" und "passives" Wahlrecht. Mit dem aktiven Wahlrecht ist gemeint, dass Bürgerinnen und Bürger wählen und abstimmen gehen dürfen. Das passive Wahlrecht heisst, dass die berechtigten Personen sich auch selber zur Wahl für ein politisches Amt stellen dürfen. Als Bürger und Bürgerinnen gelten übrigens jene Personen, die über 18 Jahre alt sind und den Schweizerpass besitzen. Ausländerinnen und Ausländer haben in der Regel also kein Wahlrecht (es gibt Ausnahmen davon in einigen Kantonen und Gemeinden). Aber nicht nur die Ausländerinnen und Ausländer, auch die Frauen mussten sich in der Schweiz gedulden. Auf eidgenössischer Ebene wurde das Frauenstimmrecht in der Schweiz erst 1971 eingeführt. In Neuseeland demgegenüber dürfen Frauen seit 1893 wählen und abstimmen gehen. Anders verhält es sich mit dem kirchlichen Stimmrecht.
![]() Wichtiger Grundgedanke dabei ist, dass zunächst die kleineren Strukturen (Gemeinde und Kantone) für die Lösung von Aufgaben zuständig sind. Kann die Gemeinde eine Aufgabe nicht bewältigen, übernimmt der Kanton die Zuständigkeit. Und bei jenen Aufgaben, welche auch der Kanton allein nicht erfüllen kann, geht die Verantwortung an den Bund über. Beispiele dafür sind Aussenpolitik, Arbeitsrecht, Zivil- und Strafrecht, Berufsbildung, nationale Infrastrukturen und andere mehr. Die Kantone haben ein hohes Mass an Eigenständigkeit. Sie verfügen über eigene Verfassungen, über Parlamente (nicht in allen Kantonen), Regierungen, Gerichte und Polizei. Eine Folge davon ist, dass es eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsnormen gibt. Durch Absprachen unter den Kantonen wird dafür gesorgt, dass der Wirtschaftsraum Schweiz trotzdem gut funktioniert.
![]() Die Schweiz ist föderalistisch, weil sie aus Kantonen besteht, die über eine weitreichende Eigenständigkeit verfügen. Erläuterungen zu Fachbegriffen der schweizerischen Politik:
„Der Bund kurz erklärt“ – sehr empfehlenswerte, kostenlose Broschüre über die politische Schweiz:
![]() In den Kantonen Neuenburg und Jura kennt man solche Rechte auf kommunaler und kantonaler Ebene, in den Kantonen Freiburg, Genf und Waadt auf kommunaler Ebene. Auch Gemeinden der Kantone Appenzell Ausserrhoden und Graubünden können das Ausländerstimmrecht für kommunale Angelegenheiten einführen. Es gibt für Ausländerinnen und Ausländer weitere Möglichkeiten, sich politisch zu engagieren. So haben sie das Recht, Petitionen zu lancieren oder zu unterzeichnen (siehe dazu auch die Frage nach dem Bürgerrechten). Und es gibt fast überall die Möglichkeit, sich in Kommissionen, Interessenverbänden und Vereinen zu engagieren, in denen man ebenfalls einiges bewirken kann. Anders geregelt ist das kirchliche Stimmrecht:
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Eine Übersicht über alle im Bundesparlament vertretenen Parteien findet sich hier. Weil keine Partei über die absolute Mehrheit verfügt, geht es in der schweizerischen Politik stets darum, mehrheitsfähige Kompromisse zu finden.
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![]() Durch ihre zentrale Lage in Westeuropa spielt die Schweiz beim Strassen- und Bahnverkehr eine entscheidende Rolle. Eine der wichtigsten Verbindungen zwischen Norden und Süden führt über und durch die Schweizer Alpen: den Gotthard. Mit einer Fläche von rund 41'300 km2 gehört die Schweiz zu den Kleinstaaten Europas. Sie ist vergleichbar etwa mit Dänemark und halb so gross wie Österreich. In der Schweiz leben über 7,7 Millionen Menschen; das ist etwas mehr als ein Tausendstel der gesamten Weltbevölkerung. Über 60 Prozent der Menschen in der Schweiz sind zwischen 20 und 64 Jahre alt. Männer haben eine Lebenserwartung von rund 80 Jahren, während Frauen im Durchschnitt über 84 Jahre alt werden. (Quelle der Zahlen zur Bevölkerung: Bundesamt für Statistik, Stand Ende 2009).
![]() Zahlreiche Projekte beschäftigen sich daher mit dem Schutz und Erhalt der bestehenden Wasserressourcen. Die grössten Schweizer Flüsse sind der Rhein, die Aare und die Rhone. Während die Aare in den Rhein mündet, trägt dieser zwei Drittel des "Schweizer" Wassers in die Nordsee. Die Rhone fliesst in Südfrankreich ins Mittelmeer und die Inn ins Schwarze Meer. Der grösste Schweizer See ist der Genfersee (Lac Léman) mit 343 km² Schweizer Anteil. Der zweitgrösste See ist der Neuenburgersee (Lac de Neuchâtel). Der Schweizer Anteil des Bodensees wird mit 173,2 km² angegeben. Weiter zu nennen sind der Lago Maggiore (Langensee) an der italienischen Grenze, der Vierwaldstättersee, der Zürichsee, der Lago di Lugano (Luganersee) und der Thunersee.
Die Schweiz ist das Land der Vereine. Es gibt sie auf allen möglichen Gebieten: Sport, Kultur und vieles mehr. In einem Verein mitzumachen ist eine gute Möglichkeit, andere Leute kennen zu lernen und gleichzeitig etwas über die Schweizer Eigenheiten zu erfahren. Eine Zusammenstellung der in Thalwil wirkenden Vereine finden Sie hier In Thalwil gibt es auch zahlreiche kulturelle Aktivitäten. Sie sind oft kostenlos und frei zugänglich. Lesen Sie die lokale Zeitung, um sich über das Angebot zu informieren. Eien Übersicht über ganz viele aktuelle Anlässe finden Sie ebenfalls auf der Website der Gemeinde, und zwar unter den Anlässen. Sie können die Aufzählung verschieden darstellen lassen. Eine Suche nach Zeitangaben oder nach Art der Anlässe ist möglich.
Die Schweiz ist eine Demokratie mit vielen Mitbestimmungsmöglichkeiten, allerdings sind diese für Personen mit einem Schweizer Pass reserviert. Das gilt vor allem für die nationale Politik. Auf dem Niveau der Kantone gibt es immerhin zwei Kantone, in denen Ausländer/innen wählen dürfen, die schon lange in der Schweiz leben. Das sind die Kantone Neuchâtel und Jura. Auf dem Niveau der Gemeinden erlauben verschiedene Kantone, dass Ausländer/innen wählen und gewählt werden können. Es handelt sich dabei um die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Freiburg, Genf, Graubünden, Jura, Neuchâtel und Waadt. Petitionen dürfen Ausländer/innen in der ganzen Schweiz unterschreiben oder sogar selbst lancieren. Petitionen haben allerdings keinen zwingenden Charakter für die Behörden. Sie müssen sie lediglich zur Kenntnis nehmen. Ausserdem besteht die Möglichkeit, in Kommissionen, Interessengruppen oder (politischen) Vereinen mitzuarbeiten. Hier können Ausländer/innen durchaus einen Einfluss auf gewisse Entscheide nehmen. In Thalwil gibt es eine Arbeitsgruppe Integration, die gemischt aus Migrant/innen und Schweizer/innen zusammengesetzt ist. Sie berät die Gemeinde in allen Fragen der Ausländerpolitik. Weitere Informationen über die Politik in der Schweiz finden Sie in unserer Rubrik "Staat/Politik"
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![]() Migrantinnen und Migranten - sei es als Arbeitskräfte oder als Flüchtlinge - bilden heute einen zentralen Teil der Schweizer Gesellschaft. In Thalwil leben über 4'000 Ausländer/innen, sie kommen aus 95 Nationen. Gesamthaft zählt Thalwil rund 17'400 Einwohner/innen (alle Zahlen zu Thalwil per Ende 2009). Die Schweiz war aber nicht immer ein Einwanderungsland: 1850 betrug die ausländische Bevölkerung gerade mal drei Prozent. In der Schweiz herrschte ein Mangel an Nahrungsmitteln und es gab Hunger. Das ist der Grund, warum viele Schweizerinnen und Schweizer nach Übersee auswanderten, zum Beispiel nach Kalifornien, Kanada oder Brasilien. Erst beim Übergang vom 19. zum 20. Jahrhundert wechselte die Schweiz von einem Auswanderungs- zu einem Einwanderungsland. 1915 gab es bereits 15 Prozent Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz. Nach längerem Hin und Her trat 1934 das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) in Kraft. Es gab immer zahlreiche Änderungen. Grundsätzlich war es von einer abwehrenden Haltung geprägt: Das Gesetz sollte nur erwünschte Gruppen ins Land lassen. Im September 2006 fand dann die Abstimmung über das neue Ausländergesetz (AuG) statt. Das AuG steuert in erster Linie den Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt für Personen, die nicht aus der EU und der EFTA stammen (siehe auch www.auslaender.ch).
![]() Beispiel ein Konto eröffnen, müssen Sie sich sicher identifizieren, nehmen Sie also am besten Pass und Ausländerausweis mit. Lassen Sie sich bei der Wahl eines Kontos gut beraten, es gibt nämlich ganz verschiedene Arten von Konten. Fragen Sie nach dem Zweck, der Zinshöhe und nach allfälligen Spesen. Wenn wir schon bei den Spesen sind: Überlegen Sie sich, wie oft Sie einen Bankauszug per Post wünschen. Je weniger Auszüge Sie verlangen, desto weniger Gebühren kostet es. Eine günstige Möglichkeit bietet diesbezüglich das Online-Banking. Sie können auch Daueraufträge einrichten lassen. Monatlich wird dann eine bestimmte Summe auf ein anderes Konto überwiesen (z.B. Wohnungsmiete, Krankenkasse). Bei Lastschriften werden Rechnungen mit monatlich sich ändernden Beträgen dem Konto automatisch belastet (z.B. Telefonrechnungen).
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Erkundigen Sie sich auch bei Ihrer Bank.
![]() Die direkten Steuern gehören zu den wichtigsten für den Staat: Einkommens- und Vermögenssteuer sowie Gewinn- und Kapitalsteuer. Dann gibt es die indirekten Steuern. Zu ihnen gehören die Mehrwertsteuer, die Steuern für Tabak, die Hundesteuer, die kantonale Motorfahrzeugsteuer, die Lotteriesteuer und andere mehr. Je nach Steuerart werden sie von Gemeinden, Kantonen oder Bund erhoben. Weitere Informationen zum Thema: http://www.ch.ch/private/00093/00098/00453/00454/index.html?lang=de
![]() Sie sehen: Online-Banking ist einfach. Und es spart Kosten, weil keine Spesen entrichtet werden müssen. Sie erledigen die Bankgeschäfte ja selber.
![]() Sie können aber auch bei Postfinance ein Konto führen. Sie finden natürlich auch Privatbanken, Handelsbanken und Niederlassungen von ausländischen Banken in Zürich bzw. in der Schweiz.
![]() Aber Achtung: Wenn Sie in einem laufenden Asylverfahren stecken und über eine N- oder F-Bewilligung verfügen, dann können Sie bei vielen Banken kein Konto unter dem eigenen Namen eröffnen. Erkundigen Sie sich rechtzeitig. Falls diese rechtlichen Einschränkungen nicht zutreffen, dann gibt es neben verschiedenen kleineren und grösseren Banken auch die Kontoverwaltung der schweizerischen Post (Postfinance).
![]() Diese Regeln kann man in Kursen lernen, die in vielen SchSamariterverein Thalwil. Für den Besuch eines Kurses erhält man einen Attest. Daneben gibt es auch Kurse auf dem Internet. In einem "Erste-Hilfe-Kurs", oft auch als Nothelferkurs bezeichnet, lernt man beispielsweise:
Die Kurse dauern 10 Stunden und kosten etwa 150 Franken. [Samariterverein Thalwil]
![]() Das umfasst zum Beispiel vorgenommene Untersuchungen und die dazu verwendeten Geräte, Diagnosen, verordnete Medikamente und die Entwicklung der Krankheit. Auch der Verlauf von Operationen muss genau festgehalten werden. Diese Informationen werden streng vertraulich behandelt. Das gilt auch gegenüber Angehörigen und anderen Ärzten, die nicht in die Behandlung einbezogen sind. Nur Sie können den Arzt oder die Ärztin von dieser Schweigepflicht befreien. Informationen über Ihre weiteren Rechte als Patient/Patientin erhalten Sie aus der Broschüre Patientenrechte.
![]() Spitex-Mitarbeitende pflegen und betreuen hilfsbedürftige Menschen zu Hause. Ihr Zweck ist es, Personen jeden Alters bei Krankheit, Unfall, altersbedingten Einschränkungen, Behinderung, Invalidität, Rekonvaleszenz, Überlastung, Schwangerschaft oder Geburt zu pflegen, betreuen, beraten, entlasten und unterstützen. Das umfasst zum Beispiel Abklärung und Beratung, Hilfe bei der Körperpflege, Hilfe bei den täglichen Arbeiten, Verabreichen von Medikamenten, Wundversorgung, Unterstützung beim Einkaufen, Wohnung reinigen, Wäsche waschen und kochen. Die Spitex bietet auch ergänzende Dienste an wie Essens- und Fahrdienst oder Vermietung von Hilfsmitteln wie zum Beispiel Krücken, Inhalationsgeräte oder Rollstühle. Jeder Kanton in der Schweiz verfügt über eine zuständige Spitex-Organisation. Bevor die Spitex die Betreuung einer Person aufnimmt, klärt eine Fachperson den genauen Bedarf an Pflege- und/oder Hilfeleistungen ab. Die Anmeldung erfolgt also über einen Arzt. Personen, die jedoch intensivere Unterstützung brauchen, gehen besser in ein Betagtenzentrum oder Altersheim. In Thalwil können Sie sich an den Altersbeauftragten wenden. Auch Ihr Arzt berät Sie in solchen Fragen. [SPITEX-Verein Thalwil]
Jede Verbrennung braucht Frischluft. Ist zu wenig Frischluft vorhanden, bildet sich eine giftige Konzentration von Kohlenmonoxid (CO). Bei Gasdurchlauferhitzern und Gasboilern läuft ebenfalls ein normaler Verbrennungsvorgang ab, damit das Wasser erwärmt werden kann. Um 1 m3 Erdgas zu verbrennen, sind 12 m3 Frischluft nötig. Oft werden Durchlauferhitzer oder Boiler in Räumen mit einem zu geringen Frischluftvolumen installiert. In diesem Fall muss die Frischluftzufuhr durch eine unverschliessbare Öffnung in den Nebenraum gewährleistet sein. Diese Luftöffnung kann sich in der Türe selbst befinden oder zwischen Türrahmen und Türschwelle liegen.
![]() Viele Medikamente sind rezeptpflichtig. Das bedeutet, dass Sie diese Medikamente nur kaufen können, wenn Sie von einer Ärztin oder einem Arzt verschrieben worden sind. Bevor man den Arzt aufsucht, muss man sich vorher telefonisch anmelden - ausser es handelt sich um einen Notfall. Der Arzt oder die Ärztin hört Ihnen zu, untersucht Sie und rät zum Beispiel zur Einnahme von Medikamenten, zu einer Behandlung oder einer Therapie. Er/Sie kann Sie auch an einen spezialisierten Arzt oder ins Krankenhaus weiter weisen. Manchmal sind solche Massnahmen aber auch gar nicht nötig und Sie können einfach abwarten, wie sich die Situation entwickelt. Falls Sie genau wissen, woran Sie erkrankt sind, können Sie sich unter Umständen auch direkt an einen Facharzt wenden. Achtung: Beachten Sie dazu die Bedingungen in der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie das Hausarztmodell gewählt haben, können Sie das nicht. Manchmal ist es aber auch gar nicht nötig, dass man ärztliche Behandlung benötigt. Es gibt auch viele Leiden, die man einfach und gut mit eigenen Hausmitteln kurieren kann. Bestimmt kennen Sie auch einige Mittel, die man in Ihrer Familie schon lange verwendet:
Jeder Mediziner muss Ihre Informationen vertraulich behandeln. Eine Verletzung der Schweigepflicht ist strafbar. Das ist wichtig für Sie: Niemand kann Ihre Informationen ohne Ihre Einwilligung weitergeben. Suchen Sie einen Arzt? Fragen Sie doch Ihre Bekannten. Oder suchen Sie einen passenden Arzt/eine passende Ärztin online unter www.thalwil-aerzte.ch oder unter www.fmh-index.ch.
![]() Weder Angst und Scham, noch Schuldgefühle: Es geht darum, sich in einer Beziehung auch sexuell wohl zu fühlen. Den eigenen Körper und die eigenen Wünsche zu kennen, ist eine Voraussetzung dafür. Dazu gehört auch der Respekt gegenüber der Partnerin oder dem Partner. Das nötige Wissen über den Körper und dessen Funktionsweise (und allenfalls die damit verbundenen Gefühle) ist in den meisten Lehrplänen der Schweizer Schulen festgehalten. Es gehört also fast allerorts zum Pflicht-Unterrichtsstoff.
![]() Es handelt sich um eine Krankheit, die das Immunsystem schwächt. Ursache für Aids ist eine Infektion mit HIV, dem HI-Virus («Human Immunodeficiency Virus» oder deutsch: «Menschliches Immunschwäche-Virus»). Man steckt sich also zuerst mit dem HI-Virus an. Es dauert manchmal Jahre, bis dann Aids richtig ausbricht. Vorher spürt man von der gefährlichen Krankheit unter Umständen gar nichts. In der Schweiz wurden bisher insgesamt über 31'000 positive HIV-Testresultate gemeldet, und jährlich stecken sich Hunderte neu an (2009: 642 neue positive HIV-Testresultate, Frauenanteil: 27.2 Prozent). Alle altuellen Infos rund um Aids gibt es bei der Aids-Hilfe Schweiz. Für Zürich und Umgebung ist die Zürcher Aids-Hilfe die erste Adresse. Die Website bietet auch Infos in verschiedenen Sprachen. [Zürcher Aids-Hilfe]
Die Taggeldversicherung ist eine Versicherungslösung für eine bedarfsgerechte finanzielle Absicherung eines eventuellen Erwerbsausfalls bei Krankheit und Unfall im kurzfristigen Bereich. Taggeldversicherungen sind für Personen sinnvoll, die weniger als 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, also nicht automatisch gegen Unfälle in der Freizeit versichert sind. Eine Taggeldversicherung schützt beim Erwerbsausfall vor Einkommensverlust - bei Krankheit, Unfall und Geburt werden Taggeldleistungen ausgerichtet.
Die meisten Personen sprechen nicht gerne darüber, aber es ist trotzdem eine Realität: zirka 20 Prozent aller Männer ab dem 40. Lebensjahr leiden an Potenzstörungen. Es ist normal (und nicht etwa beschämend), dass ab einem bestimmten Alter die Hormonproduktion abnimmt. Dadurch kann die Erregung beim Mann abflachen. Es existieren verschiedene Behandlungsmethoden, die Sie mit dem Arzt besprochen können. Sie werden erkennen, dass Ihr Arzt die gleichen Probleme von vielen anderen Patienten kennt. Doch nicht nur Männer, auch Frauen können Probleme beim sexuellen Verkehr haben. Erregungsmangel, Lustlosigkeit oder Schmerzen werden häufig genannt. Dahinter kann sich eine medizinische Ursache verbergen, es kann aber ebenso mit emotionalen oder psychischen Schwierigkeiten verbunden sein. Eine Frauenärztin oder ein Frauenarzt (Gynäkologie) kann sicher weiterhelfen. Möglicherweise wünschen Sie sich Kinder und es klappt mit der Schwangerschaft nicht. Auch in diesem Fall kann eine ärztliche Untersuchung (beim Mann und bei der Frau) Klarheit bringen.
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![]() In den meisten öffentlichen Spitälern steht rund um die Uhr ein Notfalldienst zur Verfügung. Brauchen Sie einen Krankenwagen, können Sie über den Sanitätsnotruf 144 eine Ambulanz bestellen. Auf dieser Liste sind weitere Notfallnummern zusammengestellt.
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Nicht versichert sind nicht erwerbstätige Personen, z.B.
Diese Personen müssen eine Unfallversicherung bei der Krankenkasse abschliessen. Der Abschluss dieser Versicherung ist obligatorisch. Die Unfallversicherung übernimmt die Kosten für die ärztliche Behandlung nach einem Unfall. Ausserdem bezahlt sie bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit ein Taggeld (Lohnersatz) bzw. Rentenleistungen bei dauernder Erwerbsunfähigkeit und im Todesfall.
![]() Sie können Ihre Kasse selbst wählen. Bei der Grundversicherung können Sie jeweils auf Mitte und Ende Jahr Änderungen vornehmen oder die Krankenkasse wechseln. Bei den Zusatzversicherungen gelten andere Regeln. Beachten Sie jeweils die Kündigungsfristen der Versicherungen. In der Grundversicherung jeder Krankenkasse sind alle Personen für die gleiche Leistung versichert: Behandlung durch anerkannte ÄrztInnen, Behandlung und Aufenthalt im Spital, ärztlich verordnete Medikamente und Laboruntersuchungen, 7 Kontrolluntersuchungen bei Schwangerschaft und 2 Ultraschalluntersuchungen, Kosten der Geburt, Impfungen, 8 Gesundheitsuntersuchungen für Kinder vor Schulbeginn und Frauenärztliche Vorsorgeuntersuchung (alle drei Jahre), Rehabilitation (also Therapien und Kuren), Teilkosten bei Notfällen (z.B. für Transport), Teilkosten bei Krankheitsfall im Ausland. Weiterführende Leistungen können Sie selber bestimmen; dann erhöhen sich einfach Ihre monatlichen Beiträge. Unter
Die Unfallversicherung ist in der Krankenkasse inbegriffen. Berufstätige sind bereits über ihren Arbeitgeber versichert und können auf die Unfalldeckung bei der Krankenkasse verzichten. Mit so genannten Zusatzversicherungen können weitere Leistungen versichert werden (z.B. Spitalaufenthalt in einem anderen Kanton, homöopathische Behandlungen, gewisse Leistungen beim Zahnarzt etc.) Die Krankenkassen sind frei, welche Zusatzversicherungen sie anbieten und welche Personen sie zu welchem Preis darin aufnehmen. Zusatzversicherungen müssen nicht bei derselben Kasse abgeschlossen werden wie die Grundversicherung.
![]() Wenn Sie zum Beispiel eine Franchise von Fr. 500.- haben und Ihre erste Rechnung beträgt Fr. 250.-; dann müssen Sie diese Kosten noch selber tragen. Erst wenn Ihre Rechnungen höher sind als Fr. 500.- erhalten Sie eine Rückerstattung von der Krankenkasse. Tipp: Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, schicken Sie der Krankenkasse die Rechnung sofort zu. Oft erhalten Sie die Kosten von der Krankenkasse zurückerstattet, bevor die Zahlungsfrist der Arztrechnung abgelaufen ist. Die Spitalrechnung wird entweder Ihrer Krankenkasse, Ihrer Versicherung oder Ihnen nach Hause zugestellt. Das ist abhängig von Ihrer Versicherungsdeckung und Ihrer gewählten Zimmerkategorie im Spital. Bei einem Aufenthalt in der Allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer) wird die Rechnung in der Regel vollständig und direkt von der Krankenkasse/Krankenversicherung bezahlt.
![]() Nicht erwerbstätige Personen sowie teilweise erwerbstätige Personen (bei Nichtberufsunfällen) müssen den Unfall ihrer Krankenkasse melden.
![]() Für Frauen empfiehlt sich, dass sie sich mindestens einmal im Jahr vorsorglich untersuchen lassen. Denn einige Krankheiten (zum Beispiel Gebärmutter-Krebs) können schon einige Jahre vor dem eigentlichen Ausbruch diagnostiziert werden. Auch bezüglich Brustkrebs-Vorsorge ist es ratsam, sich ab Anfang 30 regelmässig untersuchen zu lassen. Männer können sich bei spezifisch sexuellen Fragen und Probleme an einen Urologen wenden. Durch körperlichen Kontakt und durch Sex können verschiedene Krankheiten übertragen werden, wenn man sich nicht schützt. Eine Liste mit möglichen Krankheiten gibt's hier. Dabei finden Sie auch Angaben, wie man sich schützen kann. Viele Krankheiten sind mit der entsprechenden Behandlung heilbar. Es gibt aber eine grosse Ausnahme: der Verlauf von Aids, beziehungsweise HIV. Diese gefährliche Krankheit ist tödlich. Es lässt sich höchstens der Verlauf von Aids mit Medikamenten bremsen.
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Tipp: Alle diese Mittel können vor einer ungewollten Schwangerschaft schützen. Sie verhüten aber keine Übertragung durch das HI-Virus. Die Benutzung eines Kondoms ist der einzige (!) Weg, wie eine ungewollte Schwangerschaft UND gleichzeitig Aids verhütet werden kann. Die genaue Anwendung, die Sicherheit sowie damit verbundene Vor- und Nachteile dieser verschiedenen Methoden besprechen Sie am besten mit Ihrem Arzt. So gibt es zum Beispiel sehr viele verschiedene Pillen, die bei jeder Frau andere Nebenwirkungen entfalten können. Die Pille ist denn auch nur mit dem Rezept des Arztes erhältlich. Nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr oder nach Versagen eines Verhütungsmittels, gibt es die Möglichkeit der "Pille danach". Diese sollte wirklich nur im Notfall verwendet werden und ist nur wirksam, wenn sie innerhalb weniger Stunden nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen wird. Deshalb ist sie auch nur durch den einen Arzt oder beim Notfalldienst erhältlich. Sind Sie selber (oder Ihre Partnerin) ungewollt schwanger geworden, kann innerhalb von 12 Wochen entscheiden werden, ob die Schwangerschaft abgebrochen werden soll. Ab der 13. Woche kann der Ärztin oder Arzt bestimmen, ob eine Abtreibung gerechtfertigt ist. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch. Der Entscheid für oder gegen eine Schwangerschaft kann belastend sein und viele Fragen aufwerfen. Zur Beratung und Unterstützung wenden Sie sich an eine Familienplanungs- und Beratungsstelle (Adressen: Mütter- und Väterberatung, Amt für Jugend und Berufsberatung Kanton Zürich Region Süd, Bahnhofstrasse 6, 8810 Horgen, Telefon 043 259 92 40)
![]() Eine Adressübersicht finden Sie unter: www.samariter.ch [Samartierverein Thalwil]
![]() Die Spitex Thalwil bietet unterschiedliche Dienstleistungen an, wie zum Beispiel Mahlzeiten-Dienst. Diese Dienstleistung liefert älteren, kranken und behinderten Personen täglich ein warmes Mittagessen nach Hause. Falls diese Hilfe nicht genügt und Sie rund um die Uhr Unterstützung benötigen, kann das Alterszentrum Serata für Ihre Bedürfnisse allenfalls geeigneter sein. Informationen dazu erhalten Sie ebenfalls beim Altersbeauftragten, der sein Büro im Serata hat oder verschaffen Sie sich selber einen Überblick über die Dienstleistungen von Serata. Am besten lassen Sie sich von einer Fachperson wie dem Altersbeauftragten oder Ihrem Arzt beraten. Der Altersbeauftragter der Gemeinde und somit die Stiftung Pro Senectute bietet Dienstleistungen für ältere Menschen an, damit sie weiterhin zuhause wohnen können. Pro Senectute will die Selbständigkeit und Lebensqualität der Mitmenschen über 60 fördern und erhalten. Ältere Menschen und ihre Angehörigen erhalten unentgeltliche, vertrauliche Beratungen bei allen Fragen des täglichen Lebens:
![]() Zudem gibt es viele weitere Angebote zur Geburtsvorbereitung. In Kursen werden die Schwangerschaft, Vorbereitung auf die Geburt und die neuen Aufgaben als Eltern behandelt. Die Spitäler bieten neben solchen Kursen auch weitere Unterstützungsmöglichkeiten wie Rückbildungsgymnastik, Stillberatung etc. an. Informieren Sie sich über das genaue Angebot beim Spital Ihres Wohnkantons. Private Spitäler, Geburtshäuser und freischaffende Hebammen bieten ebenfalls Leistungen, Beratung und Kurse rund um die Geburt an. Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, welche Kosten von der Versicherung übernommen werden. Sie können im Spital, in einem Geburtshaus oder zu Hause gebären. In der Regel können Sie selbst wählen, wo Sie gebären möchten und das Spital oder Geburtshaus vorher besuchen. Im Verlauf der Schwangerschaft meldet Sie der Arzt/die Ärztin oder die Hebamme für die Geburt an. Die meisten Frauen bringen ihre Kinder im Spital auf die Welt. Nur bei Schwangerschaften ohne Komplikationen sind auch Hausgeburten mit Unterstützung von Hebammen ratsam. Die Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt die Kosten der Geburt, Kontroll- und Ultraschalluntersuchungen sowie gewisse Kosten der Geburtsvorbereitung und der Stillberatung. Die Mütter- und immer mehr auch mehr auch die Väterberatung bietet Eltern eine Vielzahl von Kursen an. Themen sind z.B. die Entwicklung oder die gesunde Ernährung der Kinder (Stillberatung). Sie hilft auch den Eltern, sich in der neuen Rolle zurecht zu finden und mit psychosozialen Problemen umzugehen.
Hier finden Sie Internetadressen zu Elternberatungsstellen in Ihrer Nähe. Einige bieten auch spezielle Angebote für Ausländer/innen an. Seit 2005 gibt es in der Schweiz eine Mutterschaftsversicherung. Erwerbstätige Mütter erhalten nach der Geburt während 14 Wochen 80 Prozent des durchschnittlichen Lohns vor der Geburt (bis maximal 172 Franken pro Tag). Erkundigen Sie sich genauer bei Ihrem Arbeitgeber.
Der Wunsch für eine bestimmte Bestattungsart und -form kann beim Bestattungsamt bereits zu Lebzeiten schriftlich hinterlegt werden. Dieses steht bei Fragen gerne zur Verfügung.
![]() Während drei oder vier Tagen in der Woche arbeiten die Jugendlichen in einem Lehrbetrieb, wo sie praktische Kenntnisse erwerben. Einen bis zwei Tage in der Woche besuchen sie eine kantonale Berufsfachschule, wo sie die Theorie lernen. Schulisch begabte Lernende können einen zusätzlichen Unterricht an der Berufsmaturitätsschule (BMS) besuchen, der zur Berufsmaturität führt. Die Berufsmaturität kann während der Lehre oder im Anschluss an die Lehre absolviert werden. Lernende mit Berufsmaturitätszeugnis können später eine Fachhochschule besuchen. Das Spezielle der Berufsausbildung in der Schweiz ist also die gleichzeitige Kombination von Schule und Arbeitspraxis - man nennt dies das Duale System.
![]() Da braucht das Kind die Unterstützung der Eltern. Erklären Sie ihm, dass es für seine Zukunft auf jeden Fall wichtig ist, eine Ausbildung zu machen. Nach dem Abschluss der Lehre gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich weiterzubilden oder den Beruf zu wechseln.
![]() An einem Berufswahlmarkt können sich die Jugendlichen von Thalwil bequem an einem Samstagmorgen über eine Vielzahl von Berufen informieren und Lernende über ihre Erfahrungen ausfragen. Organisiert wird er vom Das Organisationsteam der Sekundarschulen Thalwil, Rüschlikon, Oberrieden und Langnau a. A.
Die ersten 9 Schuljahre sind für alle Kinder in der Schweiz obligatorisch. Die höheren Schulen nach der obligatorischen Schulzeit heissen Mittelschulen. Ihr Besuch ist freiwillig. Neben verschiedenen Typen von Gymnasien, die zur Maturitätsprüfung führen, gibt es auch Mittelschulen, die zu einem Diplomabschluss führen. An manchen Orten nennt man die Mittelschule auch Gymnasium, Kantonsschule oder einfach «Kanti».
![]() Dennoch ist es hilfreich und wichtig, dass die Jugendlichen in die Berufsberatung im Berufsinformationszentrum (biz) Horgen gehen. Dort gibt es Informationen über die verschiedenen Berufe und man erhält Unterstützung für die Berufswahl. Die Lehrer/innen informieren die Klasse, sobald es Zeit ist, sich bei der Berufsberatung anzumelden. Alle 14 Tage wird in den Schulhäusern von der Berufsberatung eine Sprechstunde angeboten, die ohne Voranmeldung besucht werden. Diese Beratungen im biz Horgen kosten nichts. «Schnupperlehren» sind nötig, um herauszufinden, ob einem ein Beruf wirklich gefällt. Sie dauern zwischen einem und sechs Tagen. Während der «Schnupperlehre» schaut auch der Betrieb, ob der oder die Jugendliche sich für diesen Beruf eignet. biz Horgen: Berufsberatung Kanton Zürich Lindenstrasse 4, Postfach 876, 8810 Horgen Tel. 043 259 92 60 / Fax. 043 259 92 79 biz.horgen@ajb.zh.ch http://www.ajb.zh.ch/sued/ Öffnungszeiten Infothek Montag, 13.30 - 19.00 Uhr Dienstag - Freitag, 13.30 - 17.00 Uhr Samstag, 10.00 - 13.00 Uhr Persönliche oder telefonische Anmeldung für eine Beratung Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8.00 - 11.45 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr Mittwoch, 13.30 - 17.00 Uhr [biz Horgen]
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![]() Vielleicht muss es seinen Berufswunsch aufgeben, weil es in diesem Beruf keine freien Lehrstellen gibt. Oder die Schulnoten für diesen Beruf sind nicht gut genug. Umso wichtiger ist es, dass Sie ihrem Kind zeigen, dass Sie es lieben und dass Sie Vertrauen zu ihm haben, auch wenn manches anders läuft, als Sie und Ihr Kind gehofft haben. Wenden Sie sich an die Lehrperson oder an den Berufsberater im Berufsberatung Kanton Zürich/biz Horgen: Berufsberatung Kanton Zürich Lindenstrasse 4, 8810 Horgen Telefon 043 259 92 60 / biz.horgen@ajb.zh.ch http://www.ajb.zh.ch/sued/
Um sich zur Fahrprüfung anmelden zu können, müssen Sie folgendes gemacht und abgeklärt haben:
Weitere Informationen zum Autofahren lernen erhalten Sie hier.
![]() Für Reisen zur Arbeit oder in der Freizeit in Zürich und Umgebung kann man sich beim Zürcher Verkehrsverbund unter www.zvv.ch schlau machen, für andere Ziele bietet die SBB eine Fülle von Infos und Angeboten. Schauen Sie nach, ob Sie von Tageskarten, Mehrfahrtkarten, Gleis 7, Monatsabos oder Jahresabos profitieren. Sehr nützlich ist das Halbtax-Abonnement. Damit erhalten Sie die Fahrkarten der SBB zum halben Preis und viele andere Fahrkarten zu einem vergünstigten Tarif. Kinder bis 6 Jahre fahren in allen öffentlichen Verkehrsmitteln gratis. Von 6 bis 16 Jahren bezahlen sie den halben Fahrpreis. Sehr praktisch ist hier die Juniorkarte, sie kostet 40 Franken pro Jahr. Damit können die Kinder weiterhin kostenlos fahren, wenn auch nur in Begleitung ihrer Eltern oder Grosseltern. Thalwil hat sechs vergünstigte Gemeinde-Tageskarten zur Verfügung. Alle Einwohner/innen von Thalwil können diese beanspruchen. Damit kann man einen Tag lang in der ganzen Schweiz auf allen öffentlichen Netzen reisen. Die Tageskarte kostet ab Januar 2011 40 Franken, auch wenn sie selbst kein Halbtax-Abo besitzen. Diese Karten sind allerdings sehr begehrt. Deshalb sollten Sie diese schon früh online bestellen oder sich auf der Gemeinde melden, wenn sie an einem bestimmten Tag eine solche Karte nutzen möchten. Wollen Sie die Schweiz reisend kennen lernen? Attraktive Angebote zu Sehenwürdigkeiten, zu beliebten Ausflugszielen oder Museen: www.meineschweiz.ch [Einwohnerkontrolle]
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![]() Wenn Sie aus einem Land stammen, welches kein Übereinkommen zur Anerkennung der Führerscheine mit der Schweiz abgeschlossen hat, dann müssen Sie in der Schweiz erneut eine Fahrprüfung absolvieren.
![]() Sehr praktisch sind Velobörsen, wo Occasions-Velos zu günstigen Preisen verkauft werden. In Thalwil findet diese Velobörse jeweils im Frühjahr bei der Schützenhalle statt. Das Datum ist im Abfallkalender bzw. im Veranstaltungskalender eingetragen. Schauen Sie auch bei den hiesigen Velogeschäften nach:
Vielleicht finden Sie im Marktplatz ein passendes Angebot? Und noch ein sinnvoller Ratschlag zum Schluss: Tragen Sie beim Velofahren immer einen Helm. Bei Unfällen werden so schwere Kopfverletzungen verringert oder gar vermieden.
![]() Bevor Sie also selbst ein Auto kaufen, lohnt es sich, über diese Alternativen Informationen einzuholen. Falls Sie Ihr Auto nicht jeden Tag brauchen oder damit zur Arbeit fahren, kann eine solche Lösung deutlich günstiger sein. Mehr Infos zum Mobility Car-Sharing Des Weiteren sind in der Agglomeration von Zürich verschiedene der grossen Firmen für Mietautos präsent.
Wenn man sich für bestimmte Firmen oder Unternehmungen interessiert, kann man sich auch "blind" bewerben. Das heisst, dass man seine Bewerbung an eine Firma oder an eine Unternehmung sendet, obwohl diese keine Stelle ausgeschrieben hat. Man nennt das heute aber eher "Initiativ-Bewerbung". Viele Personalverantwortliche sammeln diese Bewerbungen. Wenn eine Stelle frei wird, studieren sie zuerst diese Bewerbungsmappen.
![]() Brief: Er erklärt, warum Sie sich genau für diese Stelle interessieren. Lebenslauf: Er gibt den Arbeitgebenden Informationen über Ihre persönlichen Verhältnisse, Ausbildungen, Berufserfahrungen und Sprachkenntnisse. Auch Freizeitaktivitäten sollen aufgeführt werden. Anhang: Er enthält Kopien von früheren Arbeitszeugnissen, Diplomen, Praktikabestätigungen oder Weiterbildungsausweisen (niemals die Originale verschicken!). Ein Foto ist freiwillig, wenn es nicht im Inserat erwähnt ist. In der Regel werden alle Dokumente am Computer ausgedruckt. Viele Firmen legen Wert darauf, dass die Bewerbung in ein Dossier (Plastikmäppchen oder Kartonmappe) gelegt wird, bevor Sie es in ein grosses Couvert stecken und per A-Post abschicken oder gleich selber vorbei bringen. Viele Personen lassen sich von Beratungsstellen, Hilfswerken oder im Kollegenkreis beraten, das lohnt sich. Auch auf dem Internet finden Sie gute Tipps, zum Beispiel bei: www.be-werbung.ch oder www.berufsberatung.ch (Laufbahn, dann Stellensuche).
![]() Im Übrigen hängt es stark von ihren persönlichen Wünschen und Anforderungen ab, ob ein Kurs zu Ihnen passt. Fragen Sie ruhig nach, ob es zum Beispiel ein Schlusszertifikat gibt.
![]() Auf allen drei Websites finden Sie eine Datenbank mit Weiterbildungsangeboten. Stellen Sie sich vorher folgende Fragen:
Im Internet finden Sie dann bestimmt viele Angaben. Seien Sie aber initiativ: Rufen Sie bei den Schulen an. Manchmal sind die Websites ja auch veraltet. Vergleichen Sie die verschiedenen Angebote miteinander.
Informieren Sie sich am besten auf der Homepge der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). Für die Anerkennung von Diplomen ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung des Ausweises nötig, falls er nicht in deutsch, französisch, italienisch oder englisch vorliegt. Zusätzlich müssen oft Unterlagen über das Programm der Ausbildung und der Prüfung sowie ein Lebenslauf eingereicht werden.
![]() Vielleicht wollen Sie zum Beispiel in einen Integrationskurs gehen und Deutsch lernen. In diesem Bereich gibt es in fast jedem Kanton Kurse, die sich bewusst an Migrantinnen und Migranten richten. Sie bieten auch oft eine Kinderbetreuung an und sind nicht teuer. Auch in Thalwil besteht ein Deutschkurs-Angebot. Wertvoll sind Kurse, die nicht nur die Landessprache unterrichten, sondern auch über das Leben in der Schweiz diskutieren. [DLZ Soziales]
![]() Viele Stellen werden aber auch ausgeschrieben. Man findet sie in Tageszeitungen im Stellenanzeiger oder in Fachzeitschriften unter den Inseraten. Falls Sie selber keine Tageszeitungen abonniert haben, dann suchen Sie grössere Bibliotheken mit einer Sammlung von Zeitungen auf. Zudem wird das Internet als Stellenmarkt immer wichtiger. Besuchen Sie dazu Jobagent, die Job-Suchmaschine, oder die Website www.stellenlinks.ch. Dann gibt es auch noch das SSI, das heisst "Self Service Information". Das sind Suchportale auf Computern, die sie zum Beispiel beim RAV finden. Firmen melden dort ihre freien Stellen an. Organisiert wird das von der öffentlichen Verwaltung. Das RAV weist darauf hin, dass für sämtliche seiner Dienstleistungen eine Anmeldung erforderlich ist.
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siehe dazu auch die Dienstleistung "Einbürgerung", insbesondere das Dokument "Kenntnisse_Staatskunde_Geschichte" Ins Einbürgerungsverfahren sind Gemeinde, Kanton und Bund involviert. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung durch das Bundesamt für Migration. In der Schweiz kennt man zudem die erleichterte Einbürgerung. Diese gilt unter bestimmten Voraussetzungen für ausländische Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern sowie für Kinder eines schweizerischen Elternteils, welche das Bürgerrecht noch nicht besitzen. Zuständig ist hierfür alleine der Bund. Weitere Informationen zum Thema:
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Weitere Informationen zum Thema: http://www.swissworld.org/de/politik/politische_rechte/volksrechte/
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Analog zum Bund (Gesamtstaat) kennen auch die 26 Kantone (Gliedstaaten) in der Schweiz die Gewaltenteilung; ihre Struktur kann allerdings variieren: Es gibt kantonale Parlamente (nicht in allen Kantonen), kantonale Regierungen und Kantonsgerichte. Weitere Informationen zum Thema: Virtueller Rundgang durch das Bundeshaus in Bern:
Durch die Einführung des Chip-Obligatoriums per 1. Januar 2007 wurden die Hundemarken hinfällig. In Thalwil beträgt die Jahresabgabe pro Hund im Alter von über 3 Monaten Fr. 155.00 (Fr. 125.00 Hundesteuer und Fr. 30.00 Kantonsbeitrag). Sie wird Anfang Jahr mit einer Rechnung erhoben.
Das Eltern-ABC gibt Auskunft [DLZ Bildung]
Die Anmeldung hat wahlweise am Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams zu erfolgen. Beim jeweiligen Zivilstandsamt erhalten Sie auch Auskunft, welche Dokumente benötigt werden.
Bei Gasgeruch ist die Gasversorgung Thalwil sofort zu verständigen. Der Pikettdienst ist Tag und Nacht erreichbar unter: 044 / 721 11 09 Als Vorsichtsmassnahmen gelten bei Gasgeruch folgende allgemeine Verhaltensregeln:
Eine ausführliche Broschüre mit Informationen über den "Sicheren Umgang mit der Energie Gas" ist bei der Gasversorgung erhältlich.
Als erstes benötigen Sie einen Sanitärunternehmer, welcher Ihnen eine provisorische Hauszuleitung erstellt. Sie finden nachstehend die Sanitärunternehmungen, welche hauptsächlich im Versorgungsgebiet der Wasserversorgung Thalwil tätig sind und die Installationsbewilligung besitzen (die nachfolgende Liste dient lediglich als Entscheidungshilfe und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit): Lang Hans-Peter San.Anlagen Wiesenstr. 22 8800 Thalwil Tel. 044 720 16 15 Reimann Roland Kuppelstrasse 6 8800 Thalwil Tel. 044 720 12 13 Wälti Kurt San. Anlagen Alte Landstr. 182 8800 Thalwil Tel. 044 720 59 44 Widmer GmbH San. Anlagen Feldstr. 4 8800 Thalwil Tel. 044 720 06 14 Georg Meier San. Anlagen Gattikonerstr. 127 8136 Gattikon Tel. 044 720 65 83 Benzenhofer AG San. Anlagen Steinbruchstr. 25 8810 Horgen Tel. 044 728 80 60 Als nächstes gilt es den Defekt der Wasserzuleitung zu lokalisieren. Die Wasserversorgung Thalwil kann Rohrbrüche orten. Leckstellen sind aber nicht immer eindeutig festzustellen. Es ist daher nicht auszuschliessen, dass eine Ortung durch einen Funktionär der Wasserversorgung zu Fehlgrabungen führen kann. Allfällige Mehraufwendungen von Grabarbeiten werden nicht von der Wasserversorgung übernommen. Die Aufwendungen für die Leckortung durch die Wasserversorgung werden Ihnen nicht in Rechnung gestellt, sie verstehen sich als Dienstleistung am Kunden. Es steht Ihnen jedoch frei, auf eigene Kosten eine der folgenden Firmen mit der Ortung der Schadenstelle zu beauftragen: Wagamet AG Rüeggisingerstrasse 2 6020 Emmenbrücke Tel. 041 260 60 88 Merkl AG Weidstr. 4b 9410 Heiden Tel. 071 898 32 32 Die vermeintliche Leckstelle steht nun fest. Sie benötigen jetzt einen Baumeister, welcher den Graben aushebt. In unserem Versorgungsgebiet sind verschiedene Bauunternehmungen tätig. Ist die Wasserleitung freigelegt, gilt es zu entscheiden, ob sich eine Reparatur der Schadenstelle lohnt oder ob umgehend die gesamte Leitung erneuert werden soll. In dieser Angelegenheit können Sie der beauftragte Sanitärunternehmer oder die Mitarbeiter der Wasserversorgung bestens beraten. Es wäre doch sehr ärgerlich, wenn schon bald wieder ein Rohrdefekt auftreten würde! In der Zwischenzeit sollten Sie nicht vergessen, das Schadenereignis Ihrer Versicherungsgesellschaft mitzuteilen.
![]() beim Einkauf:
Stopp der Papierflut
Man muss nicht immer alles besitzen, deshalb:
Abfall trennen zahlt sich aus, deshalb:
Die Bezugsgebühr setzt sich aus einer Grundgebühr und einer Verbrauchsgebühr zusammen. Die Grundgebühr bemisst sich nach der Wasserzählerleistung. Sie beträgt Fr. 40.—pro m3/h. Beispiel: 3 m3 Wasser bei einer Wasserzählleistung von 15 1/2 Zoll: Fr. 120.- Die Verbrauchsgebühr bemisst sich nach dem durch Wasserzähler festgestellten effektiven Verbrauch. Sie beträgt pro Kubikmeter Fr. 1.50
Thalwil bezieht aus verschiedenen Gebieten Trinkwasser. Das Wasser wird verteilt in eine obere und eine untere Zone (s.a. Übersichtsplan "Wasserhärte"). Obere Zone: grösstenteils sogenanntes "Rothenthurmer Wasser", ergänzt mit Seewasser. Dieses Wasser fliesst über eine 32 km lange Leitung von Rothenthurm-Biberbrugg nach Horgen, Thalwil, Rüschlikon und Kilchberg (= Wasserversorgung HTRK). Untere Zone: grösstenteils Seewasser, ergänzt mit Quellwasser Rengg. Dieses Wasser wird im Seewasserwerk Merisbrunnen in Rüschlikon aufbereitet. Auch dieses Wasser fliesst in verschiedene Gemeinden: Thalwil, Rüschlikon, Kilchberg und Langnau am Albis (Seewasserwerk TRKL).
Montag 8 bis 11.30 Uhr / 13 bis 18 Uhr Dienstag bis Freitag 8 bis 11.30 Uhr / 14 bis 16.30 Uhr allenfalls abweichende Regelungen für einzelne Dienstleistungszentren
Gemeindeverwaltung Alte Landstrasse 112 / Postfach 8800 Thalwil 044 723 21 11 Telefonische Auskunft 044 723 23 60 Fax info@thalwil.ch
![]() Je nach Sammelstelle können Sie dort
Aber nehmen Sie bitte Rücksicht auf die Anwohner/innen und werfen Sie die Flaschen nur von Montag bis Samstag von 7 Uhr bis 20 Uhr in die Container. Auch Zeitungen können Sie separat sammeln. In Thalwil ist in der Regel am ersten Samstag im Monat Zeitungssammlung (durch Vereine). Stellen Sie einfach die geschnürten und gebündelten Zeitungen am jeweiligen Morgen auf dem Trottoir bzw. beim Kehrichtsammelplatz bereit (max. 5 Kilogramm pro Bündel). Dasselbe gilt auch für Karton, Grobmetall und Grubengut. Diese Abfuhrdaten sind im Abfallkalender publiziert. [Margrit Thalmann]
![]() Offizielle Kündigungstermine sind
Wenn Sie Ihre Wohnung zwischenzeitlich kündigen, müssen Sie in den meisten Fällen für eine/einen passende/n Nachmiter/in besorgt sein.
Bewerbungsdossier: Stellen Sie Ihr persönliches Bewerbungsdossier zusammen. Dazu gehören Kopien der Schriftenempfangsscheine (bei Schweizerinnen und Schweizern), Kopien der Ausländerausweise, Kopie des Betreibungsauszuges (beim Betreibungsamt des Wohnortes erhältlich), Kopien der Lohnabrechnung oder Arbeitslosengeld-Abrechnung, IV-/AHV-Verfügung oder eine schriftliche Mietzinsgarantie. Bewerbungsbrief: Dem Anmeldeformular legen Sie am besten einen Bewerbungsbrief bei. Nehmen Sie Bezug auf das Inserat. Stellen Sie sich kurz vor (Personalien) und schildern den Grund der Wohnungssuche. Sagen Sie auch, wieso Sie sich für die ausgeschriebene Wohnung interessieren. Wenn Sie Ihr Dossier bei einer Genossenschaft oder Liegenschaftenverwaltung hinterlegen, ist es sinnvoll, Ihre Wohnwünsche (Grösse der Wohnung und maximale Höhe des Mietzinses) anzugeben. Referenzpersonen: Geben Sie wenn möglich Referenzpersonen an.
Der Vermieter darf den Mietzins erhöhen, muss aber ein offizielles Formular verwenden, klare Gründe angeben und mit den entsprechenden Zahlen belegen. Ein solcher Grund kann beispielsweise ein Umbau sein. Wenn der Mieter mit der Mietzinserhöhung nicht einverstanden ist, hat er 30 Tage Zeit, um sich dagegen zu wehren (vgl. Frage 13 zu den Beratungsstellen).
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![]() Es gibt noch weitere Abfälle, die Sie unbedingt zurückbringen sollten:
Weitere Informationen finden Sie im Abfall-Kalender [Margrit Thalmann]
![]() Infos dazu finden Sie hier [DLZ Sicherheit]
![]() Littering ist kein reines Abfallproblem. Im öffentlichen Raum gibt es genügend Abfalleimer. Es ist vor allem ein gesellschaftliches. Wieso wird der Abfall einfach weggeworfen? Wieso wird er liegen gelassen. Ein Slogan sagt: Was im Wohnzimmer stört, stört auch auf dem Trottoir!
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Verschiedene Tiere (Füchse, Krähen, Marder) suchen in den Abfallsäcken nach Essbarem. Aber auch Katzen sind oft nachts unterwegs. Die Tiere reissen einen Sack im Nu auf und plündern den Inhalt. Das gibt eine riesige Sauerei. Falls Ihr Haus keinen Abfallcontainer besitzt, stellen Sie bitte die Säcke erst am Morgen der Abfuhr (vor 7 Uhr) hinaus. Die Nachbarn werden Ihnen dankbar sein. [Margrit Thalmann]
![]() Je mehr Abfall Sie entsorgen, umso teurer kommt es. Deshalb gibt es in Thalwil verschieden grosse und teure Abfallsäcke. Die Gebühren finden Sie in der Rubrik Abfall Diese Abfallsäcke für den ganzen Bezirk Horgen können Sie in allen grösseren Geschäften kaufen. Auch dazu gibt es Infos im Abfallkalender. [Margrit Thalmann]
![]() Internet I: Auf den Internetseiten lassen sich Wohnungen nach Regionen, Mietzins oder anderen Kriterien suchen. Internet II: Suchen Sie via Internet Listen von Baugenossenschaften und Verwaltungen. Das DLZ Liegenschaften führt eine Liste der Liegenschaftenverwaltungen und Baugenossenschaften, welche in Thalwil Wohnungen betreuen bzw. haben. Anmeldeformular: Verlangen Sie bei möglichst vielen Baugenossenschaften und Verwaltungen ein Anmeldeformular. Nachfragen: Melden Sie sich immer wieder bei den Verwaltungen und Baugenossenschaften, nachdem Sie Ihre Anmeldung eingereicht haben. Fragen Sie in regelmässigen Zeitabständen telefonisch und persönlich nach. Tagespresse: Lesen Sie den Immobilienteil möglichst vieler Zeitungen inkl. Quartierzeitungen. Auf Wohnungsinserate sollten Sie sehr schnell reagieren. Inserate im Einkaufszentrum: Benutzen Sie Gratis-Inserate-Tafeln von Einkaufszentren, Quartierläden, Restaurants, Gemeinschaftszentren, Schulen und Spitälern. Bekanntenkreis: Informieren Sie Ihren Freundeskreis und Ihre Verwandtschaft über die Wohnungssuche. Nutzen Sie auch Ihr Umfeld am Arbeitsplatz. |