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Gebühren


Tarif für die Abfallentsorgung 2012



Art. 12 Gebührenregelung
Die nachstehenden Preise verstehen sich, wo nicht anders vermerkt, inkl. 8 % Mehrwertsteuer

1.Abfallgrundgebühr / Privathaushalt
 pro Jahr, exkl. 8 % MehrwertsteuerFr.100.00
2.Abfallgrundgebühr / Betrieb
 pro Jahr, exkl. 8 % MehrwertsteuerFr.200.00
3.Sackgebühr
 Die offiziellen Gebührensäcke werden zu folgenden Preisen verkauft:
 Haus- und Betriebskehricht
 17-Liter-Säcke, pro SackFr.1.00
 35-Liter-Säcke, pro SackFr.1.60
 60-Liter-Säcke, pro SackFr.2.50
 110-Liter-Säcke, pro SackFr.4.20
4.Sperrgutgebühr
 Masse: max. 2,0 m x 1,5 m, max. 10 kg
 Sperrgutmarke, pro StückFr.2.80
 Bis zu Maximalgewicht und Maximallänge können auch mehrere Gegenstände zusammengebunden und mit einer Marke versehen werden.
 Die Verkaufspreise der Gebührensäcke und der Sperrgutmarken werden in einer gemeinsamen Vereinbarung mit den Bezirksgemeinden festgelegt.
5.Betriebskehrichtgebühr
 Gewichtsabhängige Entsorgung
Für die gewichtsabhängige Entsorgung gelten die Tarife des Zweckverbandes für Abfallverwertung im Bezirk Horgen. Kontakt: Telefon 044 723 23 15.
Die Identifizierung des Containers erfolgt über einen am Container montierten Transponder. Das Nettogewicht des Containers wird bei jeder Leerung mittels Waage am Kehrichtfahrzeug ermittelt.
6.Kadavergebühren
 Für Private:
 Kadaver von Klein- und Haustieren bis 11 kg werden durch den Abdecker unentgeltlich abgeholt.
 
  • über 11 bis 200 kg inkl. Abholung/Transport in Regionalkadaverstelle
Fr.2.00/kg
 
  • über 200 kg Weiterverrechnung der effektiven Entsorgungskosten der Tiermehlfabrik
 Für Betriebe:
 
  • bis 200 kg inkl. Abholung/Transport in Regionalkadaverstelle
Fr.2.00/kg
 
  • über 200 kg Weiterverrechnung der effektiven Entsorgungskosten der Tiermehlfabrik
7.Allgemeine Gebühren
 Für weitere Dienstleistungen der Gesundheits- und Freizeitkommission, einschliesslich Sammlung und Beseitigung der Abfälle, wird nach Aufwand Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für:
 . Problemabfälle
. Entsorgung nach besonderer Vereinbarung
. die Registrierung neuer Container sowie für die Markierung der Container.
 Für Arbeiten nach Zeitaufwand gelten die jeweils gültigen Ansätze gemäss Tarif des Abfuhrwesens.
 Es werden folgende Umtriebsgebühren festgelegt:
 pro Anordnung bis zuFr.200.00
 pro wiederholte MahnungFr.20.00


Art. 13 Anpassung der Gebühren
Auf Antrag der Gesundheits- und Freizeitkommission legt der Gemeinderat die Gebühren jährlich aufgrund der berechneten Budgetzahlen fest.

Art. 14 In-Kraft-Setzung
Der Tarif sind seit 1. Januar 2012 in Kraft.

Namens des Gemeinderates:
Gemeindepräsidentin: Christine Burgener
Gemeindeschreiber: Martin Pallioppi

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