Der Sozialdienst ist Anlaufstelle für Personen, welche sich in oder kurz vor einer Notlage befinden. Sie kommt in der Regel nur zum Tragen, wenn die hilfebedürftige Person ihre Notlage nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln, aus Mitteln von leistungspflichtigen Dritten (zum Beispiel Sozialversicherungen, Alimentenbevorschussung, Stipendien, Verwandte etc.) oder aus freiwillig geleisteten Mitteln von Dritten beheben kann. Bestehende Schulden können grundsätzlich nicht übernommen werden. Die Sozialhilfeleistungen richten sich nach dem Sozialhilfegesetz und der -verordnung des Kantons Zürich sowie den SKOS-Richtlinien.
Die Angebote der Sozialhilfe sind auf die individuelle Situation der Klientinnen und Klienten angepasst. In persönlichen Gesprächen werden gemeinsam die notwendigen Massnahmen und Schritte eingeleitet.
Hilfesuchende können während der Schalteröffnungszeiten beim Sekretariat des Sozialdienstes ein Anmeldeformular beziehen. Darauf ist vermerkt, welche Unterlagen mitzubringen sind. Sobald die Unterlagen komplett sind, wird ein Ersttermin mit einer / einem Sozialarbeitenden vereinbart.
Kontakt
SozialdienstAlte Landstrasse 108 (Haus Sonnegg)
Postfach
8800 Thalwil
Tel. 044 723 22 35
soziales@thalwil.ch
Öffnungszeiten
Montag: 8 bis 11.30 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 8 bis 11.30 und 14 bis 16.30 Uhr
Freitag: 8 bis 15 Uhr
Viele Dienstleistungen stehen im Online-Schalter zur Verfügung und können digital abgewickelt werden.
Personen
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