Der Gemeindeschreiber leitet die Gemeinderatskanzlei. Er ist zuständig für
- Führung der Gemeideverwaltung
- Beratung und Unterstützung des Gemeinderates
- Sekretariat der Gemeindeversammlung
- Koordination der Behördenarbeit
- Kontaktvermittlung zu Behördenmitgliedern
- Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ)
- Ansprechstelle für gemeinderechtliche Fragen
- Öffentlichkeitsarbeit der Gemeindeverwaltung.