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Dienstleistungen

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Pflege

Gehört zu: Dienstleistungszentrum: DLZ Soziales
Gehört zu: Amt/Abteilung: Sozialversicherungen
Kontakt: von Euw, Marianne

Im Kanton Zürich sind die Gemeinden zuständig für die Versorgung der Bevölkerung mit stationären und ambulanten Pflegeleistungen. Sie schliessen dazu Leistungsvereinbarungen mit den entsprechenden Trägern ab und finanzieren einen grossen Teil der Pflege.

Bei den folgenden Pflegeorganisationen können sich Einwohnerinnen und Einwohner von Thalwil direkt anmelden, da sie über eine Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde verfügen:

Ambulante Pflege

Stationäre Pflege (Übergangspflege und Langzeitpflege)

Tagespflege

Für Pflegeorganisationen und Heime ohne Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde Thalwil gilt:
Ambulante Pflege Die Kostenbeteiligung durch die Gemeinde ist sehr gering, der grösste Teil der nicht durch die Krankenkasse getragenen Kosten muss durch die Leistungsbezügerinnen und Leistungsbezüger selbst getragen werden.
Stationäre Pflege Eine Kostenbeteiligung durch die Gemeinde ist auch in anderen Institutionen möglich. Die Kosten für die Leistungsbezügerinnen und Leistungsbezüger können jedoch höher ausfallen als bei Einrichtungen mit Leistungsvereinbarung. In jedem Fall ist vor dem Eintritt eine Kostengutsprache notwendig. Lassen Sie sich durch die Gemeinde beraten.



Kostengutsprache und Rechnungsstellung
Heimesenden ihre Kostengutsprachegesuche und Rechnungen an: DLZ Soziales, Pflegefinanzierung, Alte Landstrasse 108, Postfach, 8800 Thalwil
Spitex-Organisationensenden ihre Rechnungen an: Stadt Zürich, Städtische Gesundheitsdienste, Spitex Kontraktmanagement, Walchestrasse 31, Postfach, 8021 Zürich. Weitere Informationen und Merkblatt dazu unter www.spitex-zuerich.ch, Rubrik Pflegebeiträge


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