Abmeldung / Wegzug
Gehört zu: Amt/Abteilung: Einwohnerkontrolle Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie bei einem Wegzug innerhalb der Schweiz aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder via Onlineschalter abmelden. Bringen resp. schicken Sie uns folgende Unterlagen: Schweizerische Staatsangehörige:
Wegzug ins Ausland: Bitte kommen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbei und beachten Sie zusätzlich:
Kontrollwesen Region West (KRW) Uetlibergstrasse 113 8090 Zürich Telefon 043 268 62 68 Preis: gratis Online-DiensteWir haben zusammen mit unserem Provider angemessene, technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen getroffen, um bei der Verwendung unseres Internet-Auftritts zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verluste oder Zerstörung von Daten oder unberechtigte Zugriffe darauf, zu verhindern. Beim Zugriff auf unsere Online-Formulare wird automatisch auf eine sichere Verbindung mit 128 Bit SSL-Verschlüsselung (Secure-Socket-Layer Protokoll) umgestellt.Mit der Nutzung des Online-Schalters anerkennen Sie die in den detaillierten Nutzungsbedingungen enthaltenen Regeln: Nutzungsbedingungen
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