AusländerbelangeVerpflichtungserklärung: Die schweizerischen Auslandvertretungen können die Erteilung eines Visums von der Vorlage einer Verpflichtungserklärung abhängig machen, wenn die antragstellende Person nicht über genügende finanzielle Mittel verfügt oder darüber Zweifel bestehen. Damit verpflichtet sich die Garantin oder der Garant, die ungedeckten Kosten (einschliesslich Unfall, Krankheit, Rückreise), die dem Gemeinwesen oder privaten Erbringern von medizinischen Dienstleistungen durch den Aufenthalt der ausländischen Person entstehen könnten, bis zu einem Betrag von Fr. 30'000.- zu übernehmen. Wenn eine Verpflichtungserklärung nötig ist, stellt die zuständige schweizerische Auslandvertretung der ausländischen Besucherin oder dem ausländischen Besucher ein entsprechendes Formular mit den nötigen Instruktionen zur Verfügung. Die Vorlage einer genehmigten Verpflichtungserklärung gibt keinen Anspruch auf eine Visumerteilung. Sie haben bei der Einwohnerkontrolle eine Verpflichtungserklärung abgegeben. Erhalten Sie als Garant vom Migrationsamt einen schriftlichen Bescheid? Die Bearbeitung der Verpflichtungserklärung erledigt das Migrationsamt und dauert rund eine Woche. Wichtig: Sie werden von uns über das Weiterleiten der Verpflichtungserklärung an die Botschaft nicht orientiert. Am besten erkundigt sich der Gast nach 5 bis 6 Wochen direkt bei der Schweizerischen Vertretung, ob er das Visum abholen kann. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.ma.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/migrationsamt/de/einreise_aufenthalt/einreise_aufenthalt/visumspflichtigerbesuchsaufenthalt.html Stellenantritt und Stellenwechsel: Weitere Iformationen finden Sie unter: http://www.awa.zh.ch/internet/volkswirtschaftsdirektion/awa/de/arbeitsbewilligungen.html Für diese Auskünfte wenden sich Firmen mit Domizil in Thalwil an das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) Walchestrasse 19 Postfach 8090 Zürich Telefon: 043 259 26 63 Telefax: 043 259 51 04 Verlängerung der Ausländerausweise: Inhaberinnen und Inhaber der Ausländerausweis-Kategorien B und C erhalten jeweils ca. 2 Monate vor Ablauf der Bewilligung direkt vom BFM in Bern das Verlängerungsformular per Post zugestellt. Das Formular muss ausgefüllt sowie vom Arbeitgeber visiert werden (nur B und Drittstaatsangehörige) und mit dem Ausländerausweis und Reisepass persönlich der Einwohnerkontrolle spätestens 14 Tage vor Ablauf der Bewilligung vorgelegt werden. Die Gebühren sind im Voraus am Schalter der Einwohnerkontrolle zu bezahlen. Diese bearbeitet das Gesuch und leitet es sofort an das Migrationsamt des Kantons Zürich weiter. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.ma.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/migrationsamt/de/home.html Migrationsamt des Kantons Zürich City Bernina Berninastrasse 45 Postfach 8090 Zürich Telefon: 043 259 88 00 Telefax: 043 259 88 10 E-Mail: info@ma.zh.ch
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