ArbeitslosenvermittlungDie regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) sind auf den Bereich Arbeitsmarkt, Stellenvermittlung und Arbeitslosigkeit spezialisiert. Das RAV für den Bezirk Horgen befindet sich in Thalwil: RAV Thalwil Zürcherstrasse 68 8800 Thalwil Telefon: 044 722 50 22 Telefax: 044 722 50 21 E-Mail: hotline.ravthalwil@vd.zh.ch Links: Links
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wenn man sich für bestimmte Firmen oder Unternehmungen interessiert, kann man sich auch "blind" bewerben. Das heisst, dass man seine Bewerbung an eine Firma oder an eine Unternehmung sendet, obwohl diese keine Stelle ausgeschrieben hat. Man nennt das heute aber eher "Initiativ-Bewerbung". Viele Personalverantwortliche sammeln diese Bewerbungen. Wenn eine Stelle frei wird, studieren sie zuerst diese Bewerbungsmappen.
Eine schriftliche Bewerbung umfasst in der Regel folgende Unterlagen: Brief: Er erklärt, warum Sie sich genau für diese Stelle interessieren. Lebenslauf: Er gibt den Arbeitgebenden Informationen über Ihre persönlichen Verhältnisse, Ausbildungen, Berufserfahrungen und Sprachkenntnisse. Auch Freizeitaktivitäten sollen aufgeführt werden. Anhang: Er enthält Kopien von früheren Arbeitszeugnissen, Diplomen, Praktikabestätigungen oder Weiterbildungsausweisen (niemals die Originale verschicken!). Ein Foto ist freiwillig, wenn es nicht im Inserat erwähnt ist. In der Regel werden alle Dokumente am Computer ausgedruckt. Viele Firmen legen Wert darauf, dass die Bewerbung in ein Dossier (Plastikmäppchen oder Kartonmappe) gelegt wird, bevor Sie es in ein grosses Couvert stecken und per A-Post abschicken oder gleich selber vorbei bringen. Viele Personen lassen sich von Beratungsstellen, Hilfswerken oder im Kollegenkreis beraten, das lohnt sich. Auch auf dem Internet finden Sie gute Tipps, zum Beispiel bei: www.be-werbung.ch oder www.berufsberatung.ch (Laufbahn, dann Stellensuche).
Es gibt in der Schweiz grundsätzlich zwei Prinzipien: Arbeitnehmende aus EU-/EFTA-Staaten haben es einfacher, Zutritt zum Arbeitsmarkt zu bekommen (Norwegen und Island gehören zur EFTA). Das verdankt sich dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU. Die Qualifikation, also der Grad der Ausbildung, ist weniger zentral. Für die Personen aus allen anderen Staaten (also aus den so genannten "Drittstaaten") gibt es nur Zulassungen, wenn sie als dringend benötigte und gut qualifizierte Arbeitskräfte gelten. Warum diese Einschränkung? Der Schweizer Staat geht davon aus, dass solche Arbeitnehmende langfristig bessere berufliche und soziale Integrationschancen haben. Zudem entspricht das auch dem wirtschaftlichen Trend: weniger Massenverarbeitung, spezialisierte Industrie, mehr Dienstleistungen, mehr Expertenwissen. Weitere Informationen finden sich auf der Website des Bundesamtes für Migration. Dort können Sie auch die Voraussetzungen nachlesen, die es für eine Bewilligung braucht. Neuerungen betreffen Personen mit Status F: "Vorläufig Aufgenommene" haben seit Anfang 2006 vollständigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Das heisst mit anderen Worten, dass neu auch die Arbeitsintegration für Personen aus dem Asylbereich offen ist. Es gibt schweizweit spezielle Angebote, die sich um ihre Situation kümmern. Erkundigen Sie sich bei den Hilfswerken oder bei der kantonalen Asylkoordination. Der Kanton Zürich entscheidet nach den oben genannten Kriterien darüber, ob Sie eine Arbeitsbewilligung erhalten. Mehr Informationen erhalten Sie bei der dafür zuständigen Stelle (Migrationsamt).
In einem ersten Schritt beschaffen Sie sich Informationen, welche Stellen es überhaupt gibt. Erkundigen Sie sich bei der kantonalen Integrationsfachstelle. Dort gibt es oft viele Informationen. Auch beim RAV können Sie nachfragen. Das ist die "Regionale Arbeitsvermittlung" Ihres Kantons. Die Adressen der verschiendenen RAVs können Sie unter www.treffpunkt-arbeit.ch/ueberuns/adressen/ herausfinden. Oder Sie wenden sich direkt ans Amt für Wirtschaft und Arbeit. Sie finden aber sicher auch private Beratungsbüros oder Vereine. Es gibt zudem Hilfswerke im Bereich der Arbeitsintegration (Rotes Kreuz, HEKS, Caritas, SAH). Je nachdem, welche Aufenthaltsbewilligung Sie haben, ist die Beratung in manchen Projekten zur Arbeitsintegration für Sie kostenlos. Wenn Sie eine Frage im Zusammenhang mit der Aufenthaltsbewilligung haben, dann können Ihnen auf das Ausländerrecht spezialisierte Rechtsberatungsstellen weiterhelfen. Eine Auswahl von Adressen finden Sie hier: http://www.osar.ch/addresses/protection. Beim Schweizerischen Anwaltsverband können Sie sich nach Adressen und Sekretariaten in Ihrem Kanton erkundigen: 031 313 06 06 oder http://www.swisslawyers.com Fachleute und viel Wissen bietet auch die Zeitschrift "Der Beobachter". Das Beobachter-Team stellt auch Informationen auf dem Internet zur Verfügung: www.beobachter.ch. Und es gibt einen Telefondienst. Die Direktnummer für den Fachbereich Arbeit: 043 444 54 01 (Mo-Fr, 9-13 Uhr). Wenn Sie den "Beobachter" abonniert haben, ist die Beratung zudem kostenlos.
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