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Dienstleistungen

Abmeldung / Wegzug

Zuständiges Amt:Einwohnerkontrolle

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie bei einem Wegzug innerhalb der Schweiz aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder via Onlineschalter abmelden. Bringen resp. schicken Sie uns folgende Unterlagen:


Schweizerische Staatsangehörige:

  • Schriftenempfangsschein/e


Wegzug ins Ausland:

Bitte kommen Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbei und beachten Sie zusätzlich:

  • Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle (1 Monat vor Ausreise)
  • frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt (1 Monat vor Ausreise)
  • Wehrpflichtige Schweizerbürgerinnen und - bürger, welche sich ins Ausland abmelden oder einen Auslandaufenthalt von mehr als zwei Monaten planen, haben sich mindestens 2 Monate vor der Ausreise in Verbindung zu setzen mit:
Militärverwaltung - Kreiskommando des Kantons Zürich
Kontrollwesen Region West (KRW)
Uetlibergstrasse 113
8090 Zürich

Telefon 043 268 62 68

Verantwortlich Telefon Preis
Einwohnerkontrolle 044 723 22 23 gratis

Onlinedienst Online Bestellen Laden Info
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