Adressauskünfte
Adressauskünfte werden nur schriftlich und gegen Gebühren erteilt.
Die Adressauskünfte richten sich nach dem kantonalen Gesetz über den Schutz von Personendaten (Datenschutzgesetz).
Auskunft: Privaten Personen oder Organisationen werden im Einzelfall auf Gesuch hin, ohne Einschränkung bekanntgegeben (§9 Absatz 1 Datenschutzgesetz):
- Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum
Wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird (Interessennachweis beilegen) (§9 Absatz 2 Datenschutzgesetz):
- Name, Vorname, Adresse, Zu- und Wegzugsdatum, Zuzugs- und Wegzugsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Zivilstand und Heimatort
Gebühren: Pro Auskunft und angefragte Person verrechnen wir 10 bis 30 Fr., die Gebührenerhebung erfolgt mit einer Rechnung.
Aus Datenschutz- sowie aus Sicherheitsgründen werden keine Adressauskünfte per e-Mail beantwortet.
Bitte legen Sie immer ein frankiertes Rückantwortcouvert bei.