Abmelden bei der Gemeinde | |
| Sie ziehen von Thalwil weg. Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder via Onlineschalter abmelden. | |
| Informationen zu dieser Lebenslage auf der Webseite: | |
| zugehörige Dienstleistungen: | Abmeldung / Wegzug |
| zugehörige Online-Dienste: | Abmeldung / Wegzug |
| zuständig: | Einwohnerkontrolle |
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