Abmeldung bei Auslandaufenthalten | |
| Die Bestimmungen über die An- bzw. Abmeldung von Schweizerbürgern sind kantonal geregelt. Wer sich als Tourist oder aus anderen Gründen für über drei Monate ins Ausland begeben will, sollte sich bei der Einwohnerkontrolle seiner Wohnsitzgemeinde über die einschlägigen Bestimmungen erkundigen. Militärdienstpflichtige müssen zudem die militärischen Vorschriften beachten. Weitere Informationen erhalten Sie unter: Militärverwaltung - Kreiskommando des Kantons Zürich Kontrollwesen Region West (KRW) Uetlibergstrasse 113 8090 Zürich Telefon 043 268 62 68 | |
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| zuständig: | Einwohnerkontrolle |
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